(1) Der Gesellschaft privaten Rechts wird ab dem 1. Januar 2021 die Ausführung von Aufgaben der Straßenbaulast im Sinne des § 3 des Bundesfernstraßengesetzes übertragen. Gegenstand der Gesellschaft privaten Rechts sind die übertragenen Aufgaben des Bundes der Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen. Die Gesellschaft ist auch für das Finanzmanagement für die Bundesstraßen zuständig.
(2) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen. Die Aufgabe selbst darf nicht auf Dritte übertragen werden. Die Einbeziehung Privater bei Planung, Bau, Betrieb und Erhalt von Bundesautobahnen oder sonstigen Bundesfernstraßen darf nur erfolgen, wenn sich der Vertrag auf einzelne Vorhaben mit einem Gesamtumfang von bis zu 100 Kilometern erstreckt. Mehrere Vorhaben dürfen nicht miteinander verbunden werden.
(3) Für Neu-, Ausbau- und Erhaltungsvorhaben der Bundesautobahnen ist das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen mit dem als Anlage beigefügten Bedarfsplan für die Gesellschaft privaten Rechts verbindlich.
(4) Soweit für die Erfüllung der übertragenen haushaltsrechtlichen Aufgaben erforderlich, kann das Bundesministerium für Digitales und Verkehr der Gesellschaft
- 1.
- die Befugnis übertragen, Anordnungen zur Annahme oder Leistung von Zahlungen nach § 70 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen, die von den Bundeskassen ausgeführt werden, und
- 2.
- zur Erfüllung der Aufgaben außerdem die Wahrnehmung des Zahlungsverkehrs als der für Zahlungen zuständigen Stelle übertragen.
(5) Zur Ausführung der Aufgaben des Bundes nach § 1 Absatz 1 führt die Gesellschaft privaten Rechts mit Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes ein Siegel (kleines Bundessiegel). Die Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes kann mit Bedingungen, Auflagen und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 25
- 1. 18/11135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 19/5705 - Kleine Anfrage: Öffentlich-private-Partnerschaften im Bereich der BundesfernstraßenBundestag Drucksachen · 12. November 2018
- 3. 19/5580 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4459, 19/4731, 19/4944 Nr. 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im VerkehrsbereichBundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 4. 19/6028 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5066 - Einführung von Building Information Modeling im Hoch- und InfrastrukturbauBundestag Drucksachen · 27. November 2018
- 5. 18/12589 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11135, 18/11185 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 6. 18/11185 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/11135 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017
- 7. 19/5652 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5318 - Konsolidierung und Ertüchtigung bestehender Leerrohrinfrastruktur zur Beschleunigung des BreitbandausbausBundestag Drucksachen · 9. November 2018
- 8. 19/724 - Kleine Anfrage: Sachstand bei der Einführung der Pkw-Maut, Ausweitung der Lkw-Maut und Gründung einer BundesfernstraßengesellschaftBundestag Drucksachen · 1. Februar 2018