Für die Vermögensteuer der Kalenderjahre 1996 bis 1998 gilt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet folgendes:
- 1.
- Von der Vermögensteuer sind vorbehaltlich des Satzes 3 befreit
- a)
- natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt,
- b)
- Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 mit Geschäftsleitung
- 2.
- Von der Vermögensteuer sind auch befreit deutsche Staatsangehörige, die
- a)
- im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
- b)
- zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,
- 3.
- Die Nummern 1 und 2 gelten nicht für Steuerpflichtige, die nach dem 31. Dezember 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet einen Wohnsitz begründet haben oder dort erstmals ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder in den Fällen der Nummer 1 Satz 2 ihren Sitz haben.
- 4.
- Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf Vermögen der in § 121 des Bewertungsgesetzes genannten Art, das auf das Inland mit Ausnahme des in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebietes entfällt.
Fußnote
(+++ § 24c: Zur erstmaligen Anwendung vgl. § 25 Abs. 9 Satz 2 F. ab 1995-10-11 +++)
Fachbeiträge • 1
- 1. Geschichte der Vermögensteuer in DeutschlandEingeschränkter ZugriffIoannis Michelis · www.juhn.com · 15. April 2024
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 12/2108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 17. Februar 1992
- 2. 12/1525 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre 1989 bis 1992 (Dreizehnter Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 11. November 1991
- 3. 12/768 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991) - Drucksachen 12/219, 12/402, 12/459, 12/562, 12/698 -Bundestag Drucksachen · 17. Juni 1991
- 4. 12/5580 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre 1991 bis 1994 (Vierzehnter Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 26. August 1993
- 5. 12/4487 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz - StandOG)Bundestag Drucksachen · 5. März 1993
- 6. 12/7499 - Antwort: Offene und versteckte Subventionen durch SteuervergünstigungenBundestag Drucksachen · 9. Mai 1994
- 7. 12/5016 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Walter Franz Altherr, Anneliese Augustin, Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hans H. Gattermann, Martin Grüner, Dr. Helmut Haussmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. - Drucksache 12/4158 - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/4487 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz - StandOG)Bundestag Drucksachen · 25. Mai 1993
- 8. 12/5940 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz - StMBG) - Drucksache 12/5764 - hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Oktober 1993