(1) Das übergeordnete Netz als Teil des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums ist das regelspurige Eisenbahnnetz, ausgenommen
- 1.
- Netze, die vom übrigen Eisenbahnsystem funktional getrennt sind und die nur für die Personenbeförderung im örtlichen Verkehr, Stadt- oder Vorortverkehr genutzt werden;
- 2.
- Eisenbahninfrastrukturen im Privateigentum, die von ihrem Eigentümer oder einem Betreiber für den eigenen Güterverkehr oder für die Personenbeförderung zu nichtgewerblichen Zwecken genutzt werden;
- 3.
- Infrastrukturen für Stadtbahnen, die gelegentlich von Eisenbahnfahrzeugen unter den Betriebsbedingungen für das betreffende Stadtbahnsystem genutzt werden, wenn dies für diese Fahrzeuge ausschließlich für Verbindungszwecke erforderlich ist;
- 4.
- Infrastrukturen, die ausschließlich für den lokal begrenzten Einsatz oder ausschließlich für historische oder touristische Zwecke genutzt werden.
(2) Funktional getrennt nach Absatz 1 Nummer 1 bedeutet, dass in der Regel keine Züge zwischen dem übergeordneten Netz und dem davon funktional getrennten Netz übergehen. Das schließt nicht aus, dass
- 1.
- Züge aus dem funktional getrennten Netz in angrenzende Bahnhöfe des übergeordneten Netzes fahren und in diesen Bahnhöfen Gleise gemeinsam mit Zügen aus dem übergeordneten Netz genutzt werden,
- 2.
- in abgegrenzten Netzen für Stadtschnellbahnen (S-Bahnen), in denen neben Mischverkehrsstrecken Abschnitte mit spezifischen Abweichungen von allgemeinen Infrastrukturanforderungen ausschließlich von S-Bahn-Fahrzeugen bedient werden, S-Bahn-Fahrzeuge auch auf die Mischverkehrsabschnitte übergehen oder
- 3.
- Hybridfahrzeuge, deren technische Parameter den Einsatz in dem funktional getrennten Netz und dem übergeordneten Netz zulassen, regelmäßig für Zugfahrten zwischen diesen Netzen eingesetzt werden.
Fachbeiträge • 2
- 1. Legal Update: Privilegierung von SolarparksEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 2. Erneuerbare Energien entlang von Autobahnen und SchienenEingeschränkter Zugriffhttps://kapellmann.de/de/nachrichten
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/5421 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen EisenbahngesetzesBundestag Drucksachen · 1. November 2018
- 2. 19/7617 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7330 - Innovative Mobilität durch TramTrain-Systeme stärkenBundestag Drucksachen · 11. Februar 2019
- 3. 20/4704 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4227 - Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im StädtebaurechtBundestag Drucksachen · 30. November 2022
- 4. 20/5426 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Januar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Januar 2023
- 5. 20/11780 - Beschlussempfehlung: zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/10414 -Bundestag Drucksachen · 12. Juni 2024