Der Vorsitzende verfügt die Zustellung der Klage an den Beklagten. Zugleich mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, sich schriftlich zu äußern; § 81 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Hierfür kann eine Frist gesetzt werden.
Fachbeiträge • 3
- 1. BVerwG 1 WB 33.07, Beschluss vom 16. Januar 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. Verfahren vor den VerwaltungsgerichtenEingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw
- 3. Verwaltungsgerichtliches Verfahren in AsylsachenEingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/7824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 2. September 2026