Ein Urteil ist stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn
- 1.
- das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
- 2.
- bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war,
- 3.
- einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
- 4.
- ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, außer wenn er der Prozeßführung ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat,
- 5.
- das Urteil auf eine mündliche Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder
- 6.
- die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist.
Fachbeiträge • 182
- 1. AsylverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Januar 2026
- 2. Revisionsgrund 3Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. März 2014
- 3. Flüchtling 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Juni 2018
- 4. VerwaltungsgerichtsprozessEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. Dezember 2013
- 5. VerfahrensunterbrechungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. Dezember 2025
- 6. Verwaltungsgerichtsverfahren 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. Juni 2019
- 7. Befangenheit 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. November 2015
- 8. BVerwG 2 B 19.06, Beschluss vom 22. Mai 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de