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28. Dezember 2022
28. Dezember 2022
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26. November 2025
26. November 2025
Eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft gilt als unzuverlässig, wenn nach einem im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient, ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren sind oder ihr weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zu Gute kommen dürfen. Eine natürliche Person gilt in der Regel als unzuverlässig, wenn sie als Geschäftsleiter, Aufsichtsratsmitglied oder in vergleichbarer Position für eine Person oder Personengesellschaft nach Satz 1 tätig ist; dies gilt nicht für Arbeitnehmervertreter. Eine natürliche Person gilt in der Regel auch dann als unzuverlässig, wenn sie die Interessen einer Person oder Personengesellschaft nach Satz 1 als Mitglied eines Aufsichts- oder Verwaltungsrats oder eines vergleichbaren Kontrollgremiums in einem Institut wahrnimmt, das nicht unter Satz 1 fällt.
Fachbeiträge • 7
- 1. BaFin: ganzheitliche Beratung bei der Fondsvermittlung auch für § 34c-GewO-Vermittler möglichEingeschränkter ZugriffGpc-Law.De Redaktionsteam · www.gpc-law.de · 17. Juli 2011
- 2. Falsche Anlageberatung: Wann gibt es SchadensersatzEingeschränkter ZugriffDr. Thomas Schulte · www.dr-schulte.de · 2. November 2006
- 3. Anlagenberatung (fehlerhafte) - RisikoaufklärungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 4. Februar 2013
- 4. Wertpapierunternehmen Verjährung nach § 37a WpHGEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 8. Februar 2013
- 5. BGH zur Verjährung bei Firmen ohne KWGEingeschränkter Zugriffwww.bms-kanzlei.de · 19. Januar 2006
- 6. Verjährung im WertpapierhandelEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. Februar 2006
- 7. Das neue Anlegerschutzgesetz: Die Auswirkungen auf Ihre AnlageberatungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/10000 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/8005, 19/8617, 19/9079 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von FinanzmarktgesetzenBundestag Drucksachen · 8. Mai 2019
- 2. 20/4326 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)Bundestag Drucksachen · 8. November 2022
- 3. 20/10280 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)Bundestag Drucksachen · 7. Februar 2024