(1) Vertriebene und Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, können durch Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren oder dem Standesamt
- 1.
- Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht,
- 2.
- die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen,
- 3.
- eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können sie neue Vornamen annehmen,
- 4.
- im Falle der Führung eines gemeinsamen Familiennamens durch Ehegatten einen Ehenamen nach § 1355 Absatz 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmen und eine Erklärung nach § 1355a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgeben,
- 5.
- den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, sofern die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt.
(2) Die Erklärungen nach Absatz 1 müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden, wenn sie nicht bei der Eheschließung gegenüber einem deutschen Standesamt abgegeben werden. Im Verteilungsverfahren kann auch das Bundesverwaltungsamt die Erklärungen öffentlich beglaubigen oder beurkunden. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben.
Fachbeiträge • 5
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11612 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG)Bundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 2. 20/2294 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 20. Juni 2022
- 3. 20/9041 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und GeburtsnamensrechtsBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 4. 20/13757 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13532 - Einbeziehung von Familienangehörigen der Russlanddeutschen auf der Grundlage des Aufnahmeantrags für Spätaussiedler beim BundesverwaltungsamtBundestag Drucksachen · 12. November 2024
- 5. 20/8537 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)Bundestag Drucksachen · 26. September 2023