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28. August 2007
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27. Juni 2020
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31. Januar 2026
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11. Juni 2026
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(1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) einen Asylantrag stellt, ist unverzüglich nach der Antragstellung oder nach Abschluss der Überprüfung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1356, soweit eine solche erforderlich ist, an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.
(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
- 1.
- er aus einem sicheren Drittstaat nach § 26a einreist,
- 2.
- Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Aufnahmeverfahren oder ein Verfahren für Wiederaufnahmemitteilungen eingeleitet wird, oder
- 3.
- er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat nach § 26a abzusehen, soweit
- 1.
- die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
- 2.
- das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.
(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.
Fußnote
§ 18 Abs. 2 Nr. 1 idF v. 27.7.1993: Mit GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 - 2 BvR 1938/93 u. 2 BvR 2315/93 -
Fachbeiträge • 75
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Öffentliche Quellen • 108
- 1. 19/4247 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3867 - Grenzkontrollen und personelle Ausstattung der Bundespolizei im SaarlandBundestag Drucksachen · 12. September 2018
- 2. 19/3867 - Kleine Anfrage: Grenzkontrollen und personelle Ausstattung der Bundespolizei im SaarlandBundestag Drucksachen · 17. August 2018
- 3. 19/560 - Kleine Anfrage: Rechtsgrundlage für die Duldung der Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten durch die BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Januar 2018
- 4. 19/1241 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. März 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. März 2018
- 5. 19/1762 - Fragen: Fragen für die Fragestunde der 28. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 25. April 2018Bundestag Drucksachen · 20. April 2018
- 6. 19/1498 - Kleine Anfrage: Grenzkontrollen der Bundespolizei im SaarlandBundestag Drucksachen · 3. April 2018
- 7. 19/3629 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3115 - Zurückweisungen an der deutschen GrenzeBundestag Drucksachen · 31. Juli 2018
- 8. 19/1752 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1498 - Grenzkontrollen der Bundespolizei im SaarlandBundestag Drucksachen · 19. April 2018