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28. August 2007
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6. September 2013
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24. Oktober 2015
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6. August 2016
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31. Januar 2026
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11. Juni 2026
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(1) Soll der Ausländer in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat infolge einer Überstellungsentscheidung nach Artikel 42 Absatz 1 oder Artikel 67 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2024/1351 überstellt werden, ordnet das Bundesamt die Abschiebung in diesen Staat an, sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann. Einer vorherigen Androhung und Fristsetzung bedarf es nicht. Kann eine Abschiebungsanordnung nach Satz 1 nicht ergehen, erlässt das Bundesamt eine Abschiebungsandrohung für den jeweiligen Staat.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 stellt das Bundesamt fest, ob die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen. Von der Feststellung nach Satz 1 kann abgesehen werden, wenn das Bundesamt in einem früheren Verfahren über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes entschieden hat und die Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht vorliegen.
(3) Anträge nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Abschiebungsanordnung sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen. Die Abschiebung ist bei rechtzeitiger Antragstellung vor der gerichtlichen Entscheidung nicht zulässig. Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch das Bundesamt nach § 11 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen. Die Vollziehbarkeit der Abschiebungsanordnung bleibt hiervon unberührt. § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt mit der Maßgabe, dass die Frist nach § 58 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung drei Monate beträgt.
Fußnote
§ 34a idF d. Bek. v. 27.7.1993: Mit GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 - 2 BvR 1938/93 u. 2 BvR 2315/93 -
Fachbeiträge • 103
- 1. § 83a AsylG - Unterrichtung der AusländerbehördeEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 2. § 34 AsylG - AbschiebungsandrohungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 3. § 87 AsylG - ÜbergangsvorschriftenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
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- 7. § 40 AsylG - Unterrichtung der AusländerbehördeEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 8. § 39 AsylG - Zuständigkeit der AusländerbehördenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 27
- 1. 19/5815 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. November 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. November 2018
- 2. 19/4427 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3880 - Fragen zur in der Presse skandalisierten Entscheidungspraxis der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in BremenBundestag Drucksachen · 21. September 2018
- 3. 18/13428 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13190 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2017 - Schwerpunktfragen zum Dublin-VerfahrenBundestag Drucksachen · 28. August 2017
- 4. 19/15740 - Unterrichtung: 12. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Deutschland kann Integration: Potenziale fördern, Integration fordern, Zusammenhalt stärken.Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 2019
- 5. 19/10047 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der AusreisepflichtBundestag Drucksachen · 10. Mai 2019
- 6. 19/14079 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12800 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2019 - Schwerpunktfragen zu Dublin-VerfahrenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2019
- 7. 19/19449 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17530 - Bericht zu Inhaftierungen Schutzsuchender im Hamburger FlughafentransitBundestag Drucksachen · 9. April 2020
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