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28. August 2007
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26. November 2011
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1. Dezember 2013
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27. Februar 2024
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31. Januar 2026
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11. Juni 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Das Bundesamt erlässt im Einklang mit Artikel 37 der Verordnung (EU) 2024/1348 nach den §§ 59 und 60 Absatz 10 des Aufenthaltsgesetzes eine schriftliche Abschiebungsandrohung, wenn
- 1.
- der Ausländer nicht als Asylberechtigter anerkannt wird,
- 2.
- dem Ausländer nicht der internationale Schutz zuerkannt wird,
- 3.
- die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes nicht vorliegen oder die Abschiebung ungeachtet des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ausnahmsweise zulässig ist,
- 4.
- der Abschiebung weder das Kindeswohl noch familiäre Bindungen noch der Gesundheitszustand des Ausländers entgegenstehen und
- 5.
- der Ausländer keinen Aufenthaltstitel besitzt.
(2) Die Abschiebungsandrohung soll mit der Entscheidung über den Asylantrag verbunden werden. Wurde kein Bevollmächtigter für das Verfahren bestellt, sind die Entscheidungsformel der Abschiebungsandrohung und die Rechtsbehelfsbelehrung dem Ausländer in eine Sprache zu übersetzen, deren Kenntnis vernünftigerweise vorausgesetzt werden kann.
Fachbeiträge • 11
- 1. Abschiebungsbedingtes Einreise- und Aufenthaltsverbot - und die AnfechtungsklageEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. Dezember 2021
- 2. AsylverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Januar 2026
- 3. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. April 2026
- 4. BVerwG 1 C 10.17, Urteil vom 25. Juli 2017Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 1 C 15.18, Urteil vom 15. Januar 2019Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 1 C 4.15, Urteil vom 16. November 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. Verfahrensinformation zu 1 C 4.15Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 1 C 21.17, Urteil vom 21. August 2018Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de