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17. März 2016
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31. Januar 2026
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11. Juni 2026
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(1) Der Ausländer ist verpflichtet, der Weiterleitung nach § 18 Absatz 1 oder § 19 Absatz 1 unverzüglich oder bis zu einem ihm von der Behörde genannten Zeitpunkt zu folgen. Kommt der Ausländer der Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, gilt der Asylantrag nach Ablauf von fünf Tagen als nicht gestellt.
(2) Die Behörde, die den Ausländer an eine Aufnahmeeinrichtung weiterleitet, teilt dieser unverzüglich die Weiterleitung und die Stellung des Asylantrags schriftlich mit. Die Aufnahmeeinrichtung unterrichtet unverzüglich, spätestens nach Ablauf einer Woche nach Eingang der Mitteilung nach Satz 1, die ihr zugeordnete Außenstelle des Bundesamtes darüber, ob der Ausländer in der Aufnahmeeinrichtung aufgenommen worden ist, und leitet ihr die Mitteilung nach Satz 1 zu.
Fachbeiträge • 23
- 1. § 19 AsylG - Aufgaben der Ausländerbehörde und der PolizeiEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 2. § 22 AsylG: MeldepflichtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 3. § 67 AsylG: Erlöschen der AufenthaltsgestattungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 4. § 20 AsylG: Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtu…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 5. § 19 AsylG: Aufgaben der Ausländerbehörde und der…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
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- 7. § 22 AsylG - MeldepflichtEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 8. § 67 AsylG - Erlöschen der AufenthaltsgestattungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/13963 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 2. 21/1848 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 3. 21/2460 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) - Drucksache 21/1848 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2025
- 4. 21/4321 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1848, 21/2460, 21/2669 Nr. 17 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1850, 21/2462, 21/2669 Nr. 19 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Februar 2026