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28. August 2007
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1. Dezember 2013
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21. August 2019
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31. Januar 2026
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11. Juni 2026
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(1) Ausländer, die einen Asylantrag eingereicht haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.
(2) Eine Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet, wenn das Bundesamt einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, sofern durch den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und der öffentlichen Hand dadurch Mehrkosten nicht entstehen. Das Gleiche gilt, wenn das Bundesamt oder ein Gericht einem Ausländer internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt hat. In den Fällen der Sätze 1 und 2 endet die Verpflichtung auch für die Familienangehörigen im Sinne des § 26 Absatz 1 bis 3 des Ausländers.
(3) § 44 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 41
- 1. Aktualisierte Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in FlüchtlingsunterkünftenEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 17. Juni 2021
- 2. § 52 AsylG: QuotenanrechnungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 3. § 44 AsylG: Schaffung und Unterhaltung von Aufnahme…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 4. § 54 AsylG: Unterrichtung des BundesamtesEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 5. § 52 AsylG - QuotenanrechnungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 6. § 53 AsylG: Unterbringung in Gemeinschaftsunterkün…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 7. § 44 AsylG - Schaffung und Unterhaltung von AufnahmeeinrichtungenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 8. § 54 AsylG - Unterrichtung des BundesamtesEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 42
- 1. 19/4453 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)Bundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 2. 19/172 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland (Berichtszeitraum Juli 2016 bis Juni 2017)Bundestag Drucksachen · 8. Dezember 2017
- 3. 19/10052 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des AsylbewerberleistungsgesetzesBundestag Drucksachen · 10. Mai 2019
- 4. 19/14011 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13646 - Auswirkungen von Migration auf den Wohnungsmarkt in Rheinland-PfalzBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2019
- 5. 19/10897 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Juni 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juni 2019
- 6. 19/10706 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10047, 19/10506 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der AusreisepflichtBundestag Drucksachen · 5. Juni 2019
- 7. 19/19887 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Juni 2020
- 8. 19/25159 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Dezember 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2020