Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
21. August 2019
21. August 2019
>
Version
31. Januar 2026
31. Januar 2026
>
Version
11. Juni 2026
11. Juni 2026
(1) Die Verpflichtung, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, ist zu beenden, wenn eine Abschiebungsandrohung vollziehbar und die Abschiebung nicht in angemessener Zeit möglich ist oder wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden soll.
(2) Eine Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung vor Ablauf der in § 47 Absatz 1 festgelegten Höchstfrist erfolgt in der Regel nicht, bevor die Anhörung nach § 25 durchgeführt wurde. Die Verpflichtung kann aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge sowie aus sonstigen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung, beendet werden; bei Vorliegen anderer zwingender Gründe ist sie unverzüglich zu beenden.
Fachbeiträge • 23
- 1. § 44 AsylG: Schaffung und Unterhaltung von Aufnahme…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 2. § 49 AsylG: Entlassung aus der AufnahmeeinrichtungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 3. § 48 AsylG: Beendigung der VerpflichtungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 4. § 44 AsylG - Schaffung und Unterhaltung von AufnahmeeinrichtungenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 5. § 49 AsylG - Entlassung aus der AufnahmeeinrichtungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 6. § 62 AsylG: GesundheitsuntersuchungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 7. § 48 AsylG - Beendigung der VerpflichtungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 8. § 47 AsylG - Aufenthalt in AufnahmeeinrichtungenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 18/11546 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der AusreisepflichtBundestag Drucksachen · 16. März 2017
- 2. 19/4103 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3790 - Bedingungen der Unterbringung und der Gewährleistung von Gewalt- und Diskriminierungsschutz gegenüber Frauen und LSBTTI in AnkER-ZentrenBundestag Drucksachen · 31. August 2018
- 3. 19/8752 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)Bundestag Drucksachen · 27. März 2019
- 4. 19/10706 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10047, 19/10506 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der AusreisepflichtBundestag Drucksachen · 5. Juni 2019
- 5. 19/24364 - Antrag: Gesundheitsschutz für Geflüchtete in Zeiten der Pandemie sicherstellenBundestag Drucksachen · 17. November 2020
- 6. 19/20470 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/19935 - Corona Epidemie - Gesundheitsschutz im AsylverfahrenBundestag Drucksachen · 29. Juni 2020
- 7. 19/25178 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24364 - Gesundheitsschutz für Geflüchtete in Zeiten der Pandemie sicherstellenBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2020
- 8. 19/25159 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Dezember 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2020