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17. März 2016
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6. August 2016
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27. Februar 2024
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31. Januar 2026
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1. Februar 2026
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6. Mai 2026
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(1) Das Bundesamt kann das Asylverfahren in einer Außenstelle, die einer besonderen Aufnahmeeinrichtung (§ 5 Absatz 5) zugeordnet ist, beschleunigt durchführen, wenn der Ausländer
- 1.
- Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates (§ 29a oder § 29b) ist,
- 2.
- die Behörden durch falsche Angaben oder Dokumente oder durch Verschweigen wichtiger Informationen oder durch Zurückhalten von Dokumenten über seine Identität oder Staatsangehörigkeit offensichtlich getäuscht hat,
- 3.
- ein Identitäts- oder ein Reisedokument, das die Feststellung seiner Identität oder Staatsangehörigkeit ermöglicht hätte, mutwillig vernichtet oder beseitigt hat, oder die Umstände offensichtlich diese Annahme rechtfertigen,
- 4.
- einen Folgeantrag gestellt hat,
- 5.
- den Antrag nur zur Verzögerung oder Behinderung der Vollstreckung einer bereits getroffenen oder unmittelbar bevorstehenden Entscheidung, die zu seiner Abschiebung führen würde, gestellt hat,
- 6.
- sich weigert, der Verpflichtung zur Abnahme seiner Fingerabdrücke gemäß der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 1) nachzukommen,
- 7.
- aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ausgewiesen wurde oder es schwerwiegende Gründe für die Annahme gibt, dass er eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt, oder
- 8.
- entgegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot in das Bundesgebiet eingereist ist.
(2) Macht das Bundesamt von Absatz 1 Gebrauch, so entscheidet es innerhalb einer Woche ab Stellung des Asylantrags. Kann es nicht innerhalb dieser Frist entscheiden, dann führt es das Verfahren als nicht beschleunigtes Verfahren fort.
(3) Ausländer, deren Asylanträge im beschleunigten Verfahren nach dieser Vorschrift bearbeitet werden, sind verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag in der für ihre Aufnahme zuständigen besonderen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt darüber hinaus bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung bei
- 1.
- einer Einstellung des Verfahrens oder
- 2.
- einer Ablehnung des Asylantrags
- a)
- nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 als unzulässig,
- b)
- nach den §§ 29a, 29b oder 30 als offensichtlich unbegründet oder
- c)
- im Fall des § 71 Absatz 4.
Fachbeiträge • 2
- 1. PM 10: Asylpaket II: DAV kritisiert fehlenden Zugang zum RechtEingeschränkter ZugriffArbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Nordost · anwaltverein.de · 11. April 2016
- 2. DAV-Depesche Nr. 14/16Eingeschränkter ZugriffArbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Nordost · anwaltverein.de · 14. April 2016
Öffentliche Quellen • 47
- 1. 19/110 - Kleine Anfrage: Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2017 - Schwerpunktfragen zur AsylverfahrensdauerBundestag Drucksachen · 23. November 2017
- 2. 19/3507 - Kleine Anfrage: Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste und zweite Quartal 2018 - Schwerpunktfragen zur AsylverfahrensdauerBundestag Drucksachen · 20. Juli 2018
- 3. 19/1631 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/998 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2017 - Schwerpunktfragen zur AsylverfahrensdauerBundestag Drucksachen · 13. April 2018
- 4. 19/4165 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3724 - Entwicklungspolitische Dimension der europäischen und deutschen Beschlüsse im Bereich Flucht und MigrationBundestag Drucksachen · 6. September 2018
- 5. 18/13191 - Kleine Anfrage: Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2017 - Schwerpunktfragen zur AsylverfahrensdauerBundestag Drucksachen · 20. Juli 2017
- 6. 19/3250 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2854 - Überwachungsmaßnahmen, Kosten und asylrechtliche Folgen nach SelbstbezichtigungBundestag Drucksachen · 5. Juli 2018
- 7. 18/12623 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11985 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2017Bundestag Drucksachen · 1. Juni 2017
- 8. 19/1656 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1388 - Wirkungen der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat am Beispiel der BalkanstaatenBundestag Drucksachen · 16. April 2018