(1) Auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend
- 1.
- politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder
- 2.
- Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Anwendung findet,
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform.
Fachbeiträge • 138
- 1. LAG Düsseldorf Beschluss vom 24.01.1995 - 8 TaBV 112/94Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 24. Januar 1995
- 2. Wenn der Betriebsrat zuviel will: Nur so weit und nicht weiterEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 6. August 2013
- 3. § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und ReligionsgemeinschaftenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Juli 2024
- 4. § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und ReligionsgemeinschaftenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Juli 2024
- 5. Wenn der Betriebsrat zuviel will: Nur so weit und nicht weiterEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 6. August 2013
- 6. Wenn der Betriebsrat zuviel will: Nur so weit und nicht weiterEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 6. August 2013
- 7. Diese Kosten müssen Sie als Arbeitgeber tragenEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 6. August 2013
- 8. Vorläufige personelle Maßnahmen: In diesen Fällen darf Ihr Betriebsrat nicht mitredenEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 5. August 2013
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/2778 - Kleine Anfrage: Mitbestimmung in BetriebenBundestag Drucksachen · 15. Juni 2018
- 2. 19/3191 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2778 - Mitbestimmung in BetriebenBundestag Drucksachen · 3. Juli 2018
- 3. 19/15786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung arbeitsrechtlicher Regelungen (Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
- 4. 19/10095 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9688 - Leerstellen in der betrieblichen MitbestimmungBundestag Drucksachen · 13. Mai 2019
- 5. 19/9688 - Kleine Anfrage: Leerstellen in der betrieblichen MitbestimmungBundestag Drucksachen · 25. April 2019