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Version
1. April 2017
1. April 2017
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24. Juli 2024
24. Juli 2024
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
- eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,
- 2.
- die Tätigkeit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten tariflichen Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses behindert oder stört, oder
- 3.
- ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses um seiner Tätigkeit willen oder eine Auskunftsperson nach § 80 Absatz 2 Satz 4 um ihrer Tätigkeit willen benachteiligt oder begünstigt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, einer der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, des Wahlvorstands, des Unternehmers oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt.
Fachbeiträge • 165
- 1. Rechtsirrtümer: Thema Betriebsrat (Teil 1)Eingeschränkter ZugriffLeonie Jost · www.sfk-rechtsanwaelte.de · 12. August 2024
- 2. Dr. Jan Schlösser VeröffentlichungenEingeschränkter Zugriffwww.nagel-schloesser.de · 1. November 2013
- 3. BAG, Beschluss v. 04.12.2013Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Dezember 2013
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/11028 - Antrag: Zukunft, mitbestimmt - Betriebliche Mitbestimmung braucht BetriebsräteBundestag Drucksachen · 11. April 2024
- 2. 20/5587 - Antrag: Zukunft, mitbestimmt - Betriebliche Mitbestimmung braucht BetriebsräteBundestag Drucksachen · 9. Februar 2023
- 3. 20/7945 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. Juli 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. August 2023
- 4. 21/2486 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 31. Oktober 2025
- 5. 21/5721 - Antrag: Betriebsratsgründungen flächendeckend fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützenBundestag Drucksachen · 4. Mai 2026