Version
30. Dezember 2016
30. Dezember 2016
>
Version
1. April 2017
1. April 2017
>
Version
24. Juli 2024
24. Juli 2024
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
(2) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für die Einführung einer Personalplanung und ihre Durchführung machen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Maßnahmen im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2a und 2b, insbesondere für die Aufstellung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Gleiches gilt für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach § 80 Absatz 1 Nummer 4.
Fachbeiträge • 95
- 1. Digitale TransformationEingeschränkter Zugriffwww.juve.de · 18. Januar 2023
- 2. Cyberversicherung und Cyberangriffe - Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen - eBroschüre (PDF)Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 6. Februar 2026
- 3. VorlageanspruchEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Juli 2019
- 4. AnwaltFormulare | digitalEingeschränkter Zugriffwww.juris.de
- 5. AnwaltFormulare | digitalEingeschränkter Zugriffwww.juris.de
- 6. Rückblick: Leibniz Forum Arbeitsrecht | Beteiligung des Betriebsrats in personellen AngelegenheitenEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de · 1. April 2019
- 7. Rückblick: Leibniz Forum Arbeitsrecht | Beteiligung des Betriebsrats in personellen AngelegenheitenEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de · 1. April 2019
- 8. Leibniz Forum Arbeitsrecht | Beteiligung des Betriebsrats in PersonalangelegenheitenEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de · 1. April 2019