Version
18. Juni 2021
18. Juni 2021
>
Version
24. Juli 2024
24. Juli 2024
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Fachbeiträge • 60
- 1. Unterzeichnung des Wahlvorschlags bei der BetriebsratswahlEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. März 2014
- 2. Teilfreistellungen - und die Freistellungswahl des BetriebsratsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. Juli 2021
- 3. Betriebsrat 7Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. März 2018
- 4. Fristen und Pflichten für ArbeitgeberEingeschränkter ZugriffLivia Merla · www.mgp-rechtsanwalt.de · 19. Januar 2026
- 5. 7 ABR 65/10Eingeschränkter ZugriffDas Bundesarbeitsgericht · www.bundesarbeitsgericht.de · 14. Dezember 2011
- 6. Arbeitgeber muss handelnEingeschränkter ZugriffSimone Schäfer · www.lto.de · 13. Juli 2026
- 7. Arbeitgeber muss handelnEingeschränkter ZugriffSimone Schäfer · www.lto.de · 13. Juli 2026
- 8. Rechtsweg bei ArbeitnehmerüberlassungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 10. Mai 2011