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18. Juni 2021
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24. Juli 2024
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Fachbeiträge • 50
- 1. Wählbarkeit eines LeiharbeitnehmersEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Mai 2010
- 2. Mitbestimmung 3Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. November 2016
- 3. Leiharbeitnehmer zählen mitEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 13. März 2013
- 4. Die Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb: Ein Überblick über die aktuelle RechtsprechungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 24. Oktober 2013
- 5. Die Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb: Ein Überblick über die aktuelle RechtsprechungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 24. Oktober 2013
- 6. Juristisches SeminarEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de · 8. Februar 2022
- 7. Terminvorschau BAG 04Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 30. April 2025
- 8. Und noch einmal: Leiharbeitnehmer zählen bei Ermittlung der Betriebsgröße mitEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de