(1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend.
(2) Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt; § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. Gleiches gilt, wenn der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat die Bestellung des Wahlvorstands nach Absatz 1 unterlässt.
(3) Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen.
(4) Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 98
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- 2. Betriebsrat gründen - aber richtigEingeschränkter ZugriffRa Michael W. Felser · www.felser.de · 1. August 2013
- 3. BAG, Beschluss v. 24.05.2023Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 24. Mai 2023
- 4. Zutritt zur Betriebsversammlung auch für GekündigteEingeschränkter Zugriffwww.igbau.de · 20. Februar 2018
- 5. Zutritt zur Betriebsversammlung auch für GekündigteEingeschränkter Zugriffwww.igbau.de · 20. Februar 2018
- 6. Zutritt zur Betriebsversammlung auch für GekündigteEingeschränkter Zugriffwww.igbau.de · 20. Februar 2018
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- 8. Betriebsrat gründen: Voraussetzungen & AblaufEingeschränkter ZugriffCoen Van · www.kanzlei-chevalier.de · 13. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11926 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 19/28899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 3. 19/27318 - Antrag: Demokratisierung der Arbeitswelt - Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisierenBundestag Drucksachen · 4. März 2021
- 4. 20/11028 - Antrag: Zukunft, mitbestimmt - Betriebliche Mitbestimmung braucht BetriebsräteBundestag Drucksachen · 11. April 2024
- 5. 20/5587 - Antrag: Zukunft, mitbestimmt - Betriebliche Mitbestimmung braucht BetriebsräteBundestag Drucksachen · 9. Februar 2023