(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.
(3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.
(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
- a)
- nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
- b)
- im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
- c)
- der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
(6) Es ist sicherzustellen, daß Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben wie die übrigen Arbeitnehmer.
Fachbeiträge • 333
- 1. Attest Archive < Kanzlei für PflegeEingeschränkter ZugriffRa Thorsten Siefarth · www.ra-siefarth.de · 7. August 2018
- 2. Erfüllung des gesetzlichen MindestlohnsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. Februar 2017
- 3. Kanzlei für Pflege- und BetreuungsrechtEingeschränkter ZugriffRa Thorsten Siefarth · www.ra-siefarth.de · 11. Dezember 2015
- 4. Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäßEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 25. April 2018
- 5. Bluttest: Medien einen Bär aufgebunden - Einstellungsuntersuchung im öffentlichen DienstEingeschränkter ZugriffRa Michael W. Felser · www.felser.de · 19. November 2009
- 6. Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und NachtarbeitszulagenEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 23. August 2017
- 7. Was Arbeitgeber beachten müssenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Stefan Hagen, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Natalie Pohl · www.brs-rechtsanwaelte.de · 3. Juni 2025
- 8. BAG Urteil NachtarbeitszuschlägeEingeschränkter ZugriffAdmin · www.von-spitzbergen.de · 23. Februar 2023
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/8691 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und SozialleistungsmissbrauchBundestag Drucksachen · 25. März 2019
- 2. 19/8527 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Chancen und Risiken mobiler und digitaler Kommunikation in der ArbeitsweltBundestag Drucksachen · 18. März 2019
- 3. 19/21978 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)Bundestag Drucksachen · 31. August 2020
- 4. 19/20976 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996Bundestag Drucksachen · 10. Juli 2020
- 5. 20/4975 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2022
- 6. 20/13951 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 7. 20/5652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der ArbeitsweltBundestag Drucksachen · 15. Februar 2023
- 8. 21/1889 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 29. September 2025