Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. November 1996
1. November 1996
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
(5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die
- 1.
- auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder
- 2.
- Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.
Fachbeiträge • 273
- 1. Häufige Fragen im Arbeitsrecht: Thema Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Teil 1)Eingeschränkter ZugriffLeonie Jost · www.sfk-rechtsanwaelte.de · 29. April 2024
- 2. Fiktiver Unterhalt muss zumutbar seinEingeschränkter Zugriffwww.ra-scheuten.net · 21. Februar 2009
- 3. Rechte und PflichtenEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 20. November 2023
- 4. Zusatzurlaub bei nächtlichem BereitschaftsdienstEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 20. November 2023
- 5. Fachkanzlei für Arbeitsrecht - KölnEingeschränkter ZugriffArnd Potratz · www.ra-potratz.de · 12. September 2012
- 6. Ruhezeit: Elf Stunden Erholung und gesetzliche AusnahmenEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 7. September 2026
- 7. BAG Urteil NachtarbeitszuschlägeEingeschränkter ZugriffAdmin · www.von-spitzbergen.de · 23. Februar 2023
- 8. HANDBUCH ARBEITSRECHTEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-glockenbachviertel.de · 17. Februar 2015
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/23484 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020
- 2. 20/4852 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Dezember 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Dezember 2022