Version
1. November 1996
1. November 1996
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
(5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die
- 1.
- auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder
- 2.
- Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.
Fachbeiträge • 61
- 1. Betriebsrat 10Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Januar 2016
- 2. Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 17 Nachtzuschlag - kein Nachtzuschlag trotz entsprechender BezeichnungEingeschränkter ZugriffReinhard Carsten · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 1. Januar 2026
- 3. Rechte des ArbeitgebersEingeschränkter Zugriffwww.mgp-rechtsanwalt.de · 13. Oktober 2026
- 4. Pflicht und Recht im ÜberblickEingeschränkter ZugriffLivia Merla · www.mgp-rechtsanwalt.de · 20. August 2020
- 5. Betriebsvereinbarung über ArbeitspausenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. März 2015
- 6. Kurzpausen bei Berliner StraßenbahnfahrernEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Dezember 2009
- 7. Arbeitsrecht: Nacht- und SchichtarbeitEingeschränkter ZugriffAtikon Marketing & Werbung Gmbh · www.helmreich-gruppe.de · 27. Mai 2019
- 8. Bei Gang zum Kaffee holen kann fristlose Kündigung drohenEingeschränkter ZugriffYvonne Bachmann · www.haendlerbund.de · 3. Mai 2023