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28. November 2003
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1. Januar 2004
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8. November 2006
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26. Juli 2012
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25. April 2013
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31. Dezember 2024
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(1) Die Aufsichtsbehörde kann
- 1.
- eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 abweichende längere tägliche Arbeitszeit bewilligen
- a)
- für kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten,
- b)
- für Bau- und Montagestellen,
- 2.
- eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 abweichende längere tägliche Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe für die Zeit der Saison oder Kampagne bewilligen, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen wird,
- 3.
- eine von den §§ 5 und 11 Abs. 2 abweichende Dauer und Lage der Ruhezeit bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft den Besonderheiten dieser Inanspruchnahmen im öffentlichen Dienst entsprechend bewilligen,
- 4.
- eine von den §§ 5 und 11 Abs. 2 abweichende Ruhezeit zur Herbeiführung eines regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsels zweimal innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen bewilligen.
(2) Die Aufsichtsbehörde kann über die in diesem Gesetz vorgesehenen Ausnahmen hinaus weitergehende Ausnahmen zulassen, soweit sie im öffentlichen Interesse dringend nötig werden.
(2a) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
- 1.
- Ausnahmen von den §§ 3, 4, 5 und 6 Absatz 2 sowie von den §§ 9 und 11 für Arbeitnehmer, die besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen Inseln oder sonstigen Anlagen auf See (Offshore-Tätigkeiten) durchführen, zulassen und
- 2.
- die zum Schutz der in Nummer 1 genannten Arbeitnehmer sowie der Sonn- und Feiertagsruhe notwendigen Bedingungen bestimmen.
(3) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in seinem Geschäftsbereich durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus zwingenden Gründen der Verteidigung Arbeitnehmer verpflichten, über die in diesem Gesetz und in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und Tarifverträgen festgelegten Arbeitszeitgrenzen und -beschränkungen hinaus Arbeit zu leisten.
(3a) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in seinem Geschäftsbereich durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für besondere Tätigkeiten der Arbeitnehmer bei den Streitkräften Abweichungen von in diesem Gesetz sowie von in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen bestimmten Arbeitszeitgrenzen und -beschränkungen zulassen, soweit die Abweichungen aus zwingenden Gründen erforderlich sind und die größtmögliche Sicherheit und der bestmögliche Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet werden.
(4) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 oder 2 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
Fachbeiträge • 26
- 1. BAG, Urteil v. 23.06.2010Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Juni 2010
- 2. Corona: Was Beschäftigte wissen müssen (Stand: 4. Mai)Eingeschränkter Zugriffwww.igbau.de · 2. März 2021
- 3. Was ist zu beachten?Eingeschränkter Zugriffwww.betriebsrat.com · 12. November 2019
- 4. FAQs aus arbeitsrechtlicher Sicht für Ärztinnen und ÄrzteEingeschränkter Zugriffwww.marburger-bund.de · 22. März 2021
- 5. FAQ's zur Corona PandemieEingeschränkter Zugriffwww.marburger-bund.de · 22. März 2020
- 6. EM 2024 in NRW: Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz für FirmenEingeschränkter ZugriffDr. Weuthen · www.littler.de · 10. April 2024
- 7. FAQs zur Coronavirus-Pandemie aus arbeitsrechtlicher Sicht für Ärztinnen und ÄrzteEingeschränkter Zugriffwww.marburger-bund.de · 15. September 2026
- 8. Rauchpausen stempeln, obwohl die Pausenzeiten automatisch abgezogen werden?Eingeschränkter ZugriffDoedag2 · www.betriebsrat.com · 17. September 2008
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/11142 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11022 - Sozialversicherungs- bzw. Beitragspflicht von Honorar- und Notärzten - Wirksamkeit und Folgen vorgeschlagener GesetzesänderungenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 19/2766 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Juni 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Juni 2018
- 3. 19/7138 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Januar 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. Januar 2019
- 4. 19/9197 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8537 - Fachkräftemangel im Hotel- und GaststättengewerbeBundestag Drucksachen · 8. April 2019
- 5. 19/7934 - Kleine Anfrage: Arbeitsbedingungen im Hotel- und GastgewerbeBundestag Drucksachen · 20. Februar 2019
- 6. 19/8260 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7934 - Arbeitsbedingungen im Hotel- und GastgewerbeBundestag Drucksachen · 7. März 2019
- 7. 19/24604 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/24171 - Das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz der Bundesregierung und mögliche Folgen für die heimische FleischbrancheBundestag Drucksachen · 24. November 2020
- 8. 20/14315 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2023Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024