Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2004
1. Januar 2004
>
Version
28. März 2020
28. März 2020
>
Version
1. Januar 2021
1. Januar 2021
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.
(2) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 darf ferner abgewichen werden,
- 1.
- wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden,
- 2.
- bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen,
(3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
(4) (weggefallen)
Fachbeiträge • 78
- 1. Arbeitsrechtliche FAQ im Zusammenhang mit dem CoronaEingeschränkter ZugriffHenning Schaum · www.ssw-rechtsanwaelte.de · 17. März 2020
- 2. Corona: Was Beschäftigte wissen müssen (Stand: 4. Mai)Eingeschränkter Zugriffwww.igbau.de · 2. März 2021
- 3. Das Arbeitszeitgesetz, der Elternabend und die Übernachtung in der KitaEingeschränkter Zugriffwww.kitarechtler.de · 1. Juli 2015
- 4. Verzicht auf Ruhepausen: Praktisch für Arbeitnehmer, riskant für Arbeitgeber?Eingeschränkter ZugriffDeu24Admin · www.ecovis.com · 25. April 2016
- 5. Lockerung des Arbeitszeitgesetzes aufgrund der CoronaEingeschränkter ZugriffPeter Sausen · www.sausen.de · 17. April 2020
- 6. Unterschied und MitbestimmungEingeschränkter ZugriffCetin Soygüder · www.betriebsrat.com · 28. Januar 2019
- 7. FAQ: Was angestellte Ärztinnen und Ärzte jetzt wissen müssenEingeschränkter Zugriffwww.marburger-bund.de · 22. März 2020
- 8. Was ist zu beachten?Eingeschränkter Zugriffwww.betriebsrat.com · 12. November 2019
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/8527 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Chancen und Risiken mobiler und digitaler Kommunikation in der ArbeitsweltBundestag Drucksachen · 18. März 2019
- 2. 19/18107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)Bundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 3. 20/3202 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2930 - Arbeitszeit und Überstunden in DeutschlandBundestag Drucksachen · 26. August 2022
- 4. 20/2930 - Kleine Anfrage: Arbeitszeit und Überstunden in DeutschlandBundestag Drucksachen · 28. Juli 2022
- 5. 19/31886 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/31685 - Entwicklung der ArbeitszeitkontrollenBundestag Drucksachen · 5. August 2021
- 6. 19/31685 - Kleine Anfrage: Entwicklung der ArbeitszeitkontrollenBundestag Drucksachen · 21. Juli 2021