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1. Januar 2007
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24. Februar 2016
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2. Dezember 2020
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13. Oktober 2023
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11. Dezember 2025
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(1) Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Verbraucherverbände und veröffentlicht sie in der jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite.
(2) Ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, wird auf seinen Antrag in die Liste eingetragen, wenn
- 1.
- er mindestens drei Verbände, die im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, oder mindestens 75 natürliche Personen als Mitglieder hat,
- 2.
- er zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister eingetragen ist und ein Jahr seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrgenommen hat,
- 3.
- auf Grund seiner bisherigen Tätigkeit sowie seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung gesichert erscheint, dass er
- a)
- seine satzungsgemäßen Aufgaben auch künftig dauerhaft wirksam und sachgerecht erfüllen wird und
- b)
- seine Ansprüche nicht vorwiegend geltend machen wird, um für sich Einnahmen aus Abmahnungen oder Vertragsstrafen zu erzielen,
- 4.
- den Mitgliedern keine Zuwendungen aus dem Vereinsvermögen gewährt werden und Personen, die für den Verein tätig sind, nicht durch unangemessen hohe Vergütungen oder andere Zuwendungen begünstigt werden.
(3) Die Entscheidung über den Eintragungsantrag ist dem Antragsteller zuzustellen. Auf der Grundlage einer wirksamen dem Antrag stattgebenden Entscheidung ist der Verein unter Angabe des Namens, der Anschrift, des zuständigen Registergerichts, der Registernummer und des satzungsmäßigen Zwecks in die Liste einzutragen.
(4) Auf Antrag erteilt das Bundesamt für Justiz einem qualifizierten Verbraucherverband, der in der Liste eingetragen ist, eine Bescheinigung über ihre Eintragung.
Fachbeiträge • 458
- 1. Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG wurde am 7. Juli 2023 im Bundestag beschlossenEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 11. Juli 2023
- 2. OLG Koblenz Urteil vom 19.09.2024 - 2 U 437/23Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 19. September 2024
- 3. Kosten sind unzulässigEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 2. Oktober 2026
- 4. Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG hat am 29. September 2023 den Bundesrat passiertEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 16. Oktober 2023
- 5. Regierungsentwurf zum Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUGEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 11. April 2023
- 6. § 4 Liste der qualifizierten VerbraucherverbändeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Juni 2026
- 7. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003, AZ: I ZR 66/01Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. Rücknahme der Revision in der Sache XI ZR 231/16 ("Individualbeitrag" bei Verbraucherdarlehen)Eingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 20. Dezember 2016
Öffentliche Quellen • 35
- 1. 19/3384 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Juli 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. Juli 2018
- 2. 19/2507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen MusterfeststellungsklageBundestag Drucksachen · 5. Juni 2018
- 3. 19/3363 - Kleine Anfrage: Zahlen und Fakten zu der missbräuchlichen Verwendung von AbmahnungenBundestag Drucksachen · 11. Juli 2018
- 4. 19/5237 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1524 - Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung drohender Fahrverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge in deutschen StädtenBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2018
- 5. 19/4392 - Kleine Anfrage: Wirksamkeit der MusterfeststellungsklageBundestag Drucksachen · 19. September 2018
- 6. 19/2741 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/2507 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/2439, 19/2701 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/243 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von GruppenverfahrenBundestag Drucksachen · 13. Juni 2018
- 7. 18/13426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von GruppenverfahrenBundestag Drucksachen · 28. August 2017
- 8. 19/2710 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2294 - Wirkungen und Nutzen der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal und für den kollektiven Rechtsschutz insgesamtBundestag Drucksachen · 11. Juni 2018