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25. Juli 2015
25. Juli 2015
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1. Juli 2017
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12. Januar 2026
12. Januar 2026
(1) Die örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Erkenntnisses richtet sich nach dem Wohnsitz der verurteilten Person.
(2) Hat die verurteilte Person keinen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so richtet sich die Zuständigkeit nach ihrem gewöhnlichen Aufenthalt, oder, wenn ein solcher nicht bekannt ist, nach ihrem letzten Wohnsitz, sonst nach dem Ort, wo sie ergriffen oder, falls eine Ergreifung nicht erfolgt, zuerst ermittelt wird. Für den Fall der ausschließlichen Vollstreckung einer Anordnung der Einziehung oder einer Geldstrafe oder einer Geldbuße ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Gegenstand belegen ist, auf den sich die Einziehung bezieht, oder, wenn sich die Einziehung nicht auf einen bestimmten Gegenstand bezieht und bei der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen, das Gericht, in dessen Bezirk sich Vermögen der verurteilten Person befindet. Befindet sich Vermögen der verurteilten Person in den Bezirken verschiedener Landgerichte, so richtet sich die Zuständigkeit danach, welches Landgericht oder, solange noch kein Landgericht befaßt ist, welche Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht zuerst mit der Sache befaßt wurde.
(3) Solange eine Zuständigkeit nicht festgestellt werden kann, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Bundesregierung.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/19852 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
- 2. 20/14247 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Polizei beim Deutschen Bundestag (BundestagspolizeiG - BTPolG)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 3. 21/5869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von VermögenswertenBundestag Drucksachen · 11. Mai 2026
- 4. 21/7558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 12. August 2026