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30. Juni 2008
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22. Oktober 2009
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25. Juli 2015
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1. Juli 2017
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19. Dezember 2020
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12. Januar 2026
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(1) Außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung Sicherstellung und Einziehung sind § 58 Absatz 3 und § 67 bei Ersuchen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union (ABl. L 196 vom 2.8.2003, S. 45), der durch die Verordnung (EU) 2018/1805 (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 1) geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Sicherstellung) anzuwenden, wobei
- 1.
- die beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, wenn die dem Ersuchen zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist und den in Artikel 3 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses Sicherstellung aufgeführten Deliktsgruppen zugehörig ist,
- 2.
- ein Ersuchen in Steuer-, Abgaben-, Zoll- und Währungsangelegenheiten auch zulässig ist, wenn das deutsche Recht keine gleichartigen Steuern vorschreibt oder keine gleichartigen Steuer-, Abgaben-, Zoll- und Währungsbestimmungen enthält wie das Recht des ersuchenden Mitgliedstaates.
(2) Die Bewilligung von Ersuchen nach Absatz 1 ist unzulässig, wenn
- 1.
- ein Beschlagnahmeverbot nach § 77 Abs. 1 in Verbindung mit § 97 der Strafprozessordnung besteht oder
- 2.
- der Verfolgte wegen derselben Tat, die dem Ersuchen zu Grunde liegt, bereits von einem anderen als dem ersuchenden Mitgliedstaat rechtskräftig abgeurteilt worden ist, vorausgesetzt, dass im Fall der Verurteilung die Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaates nicht mehr vollstreckt werden kann.
(3) Die Bewilligung von Ersuchen um Maßnahmen nach § 58 Abs. 3 und § 67 kann aufgeschoben werden, solange
- 1.
- sie laufende strafrechtliche Ermittlungen beeinträchtigen könnte und
- 2.
- die das Ersuchen betreffenden Gegenstände für ein anderes Strafverfahren beschlagnahmt oder sonst sichergestellt sind.
Fachbeiträge • 1
- 1. Rechtsschutz gegen die Europäische ErmittlungsanordnungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 19. September 2023
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 16/6563 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2007
- 2. 16/12320 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschluss Einziehung)Bundestag Drucksachen · 18. März 2009
- 3. 18/3562 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der RechtshilfeBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2014
- 4. 18/4894 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 13. Mai 2015
- 5. 18/4347 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von BewährungsmaßnahmenBundestag Drucksachen · 18. März 2015
- 6. 18/9757 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 26. September 2016
- 7. 19/19852 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
- 8. 21/7558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 12. August 2026