(1) Dieses Gesetz gilt für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen
- 1.
- im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland und
- 2.
- auf der Hohen See, sofern der Unternehmenssitz des Vorhabenträgers im Geltungsbereich des Grundgesetzes liegt.
(2) Anlagen im Sinn dieses Gesetzes sind alle festen oder nicht nur zu einem kurzfristigen Zweck schwimmend befestigten baulichen oder technischen Einrichtungen, einschließlich Bauwerke und künstlicher Inseln, sowie die jeweils für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Nebeneinrichtungen, die
- 1.
- der Erzeugung von Energie aus Wasser oder Strömung,
- 2.
- der Übertragung von Energie aus Wasser oder Strömung,
- 3.
- anderen wirtschaftlichen Zwecken, die keine Einrichtungen im Sinn des § 44 des Windenergie-auf-See-Gesetzes sind, oder
- 4.
- meereskundlichen Untersuchungen dienen.
Fachbeiträge • 1
- 1. Genehmigungserfordernisse für Elektrolyseure zur WasserstoffproduktionEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 1. Oktober 2021
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/9096 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/8860 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2016) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/8832, 18/8972 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2016)Bundestag Drucksachen · 6. Juli 2016
- 2. 19/6155 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/5523 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/1006 - Bürgerenergie rettenBundestag Drucksachen · 28. November 2018
- 3. 19/5523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. November 2018
- 4. 19/20429 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 26. Juni 2020
- 5. 20/1973 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften - Drucksache 20/1634 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. Mai 2022