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2. Februar 2026
2. Februar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
- 1.
- einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt, nicht für Vermögensbeteiligungen nach § 19a Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes und nicht für Einnahmen, die allein nach § 3 Nummer 21 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind,
- 2.
- sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, die nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind,
- 3.
- Einnahmen nach § 40 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes,
- 4.
- Beiträge nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am31. Dezember 2004 geltenden Fassung, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden; dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge, die aus einer Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes) stammen,
- 4a.
- Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden und für die Satz 3 und 4 nichts Abweichendes bestimmen,
- 5.
- Beträge nach § 10 des Entgeltfortzahlungsgesetzes,
- 6.
- Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach § 20 des Mutterschutzgesetzes,
- 7.
- in den Fällen des § 3 Abs. 3 der vom Arbeitgeber insoweit übernommene Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags,
- 8.
- Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen,
- 9.
- steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 sowie § 100 Absatz 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung; dies gilt auch für darin enthaltene Beträge, die aus einer Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes) stammen,
- 10.
- Leistungen eines Arbeitgebers oder einer Unterstützungskasse an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften durch den Pensionsfonds, soweit diese nach § 3 Nr. 66 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind,
- 11.
- steuerlich nicht belastete Zuwendungen des Beschäftigten zugunsten von durch Naturkatastrophen im Inland Geschädigten aus Arbeitsentgelt einschließlich Wertguthaben,
- 12.
- nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Satz 2 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehörende Sonderzahlungen des Arbeitgebers,
- 13.
- Sachprämien nach § 37a des Einkommensteuergesetzes,
- 14.
- Zuwendungen nach § 37b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, soweit die Zuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten erbracht werden und diese Arbeitnehmer nicht Arbeitnehmer eines mit dem Zuwendenden verbundenen Unternehmens sind,
- 15.
- vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind,
- 16.
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nummer 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen.
(2) In der gesetzlichen Unfallversicherung und in der Seefahrt sind auch lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dem Arbeitsentgelt zuzurechnen; dies gilt in der Unfallversicherung nicht für Erwerbseinkommen, das bei einer Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen ist.
Fachbeiträge • 254
- 1. Sicher durch die Lohnsteuer-AußenprüfungEingeschränkter ZugriffJan-Philipp Muche · www.nwb.de · 15. August 2026
- 2. § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende ZuwendungenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. Januar 2026
- 3. Deutsche RentenversicherungEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 4. Betriebliche GesundheitsförderungEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 5. Deutsche RentenversicherungEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 6. Deutsche RentenversicherungEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 7. Deutsche RentenversicherungEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
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Öffentliche Quellen • 18
- 1. 18/11286 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 2. 19/14909 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/6007 - Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jimmy Schulz, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/6490 - Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10280 - Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4218 - Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoausgleichsrücklage einführenBundestag Drucksachen · 7. November 2019
- 3. 19/7496 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6843 - Möglichkeiten für Mitarbeiterbeteiligung in Start-ups und anderen UnternehmenBundestag Drucksachen · 31. Januar 2019
- 4. 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 5. 19/7648 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7071 - Aufruf von 30 europäischen Start-ups für bessere Bedingungen für Mitarbeiter-KapitalbeteiligungenBundestag Drucksachen · 8. Februar 2019
- 6. 19/9766 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021) - Drucksache 19/8693 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. April 2019
- 7. 19/23551 - Unterrichtung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020) - Drucksache 19/22850 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 8. 19/18967 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler TragweiteBundestag Drucksachen · 5. Mai 2020