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2. Februar 2026
2. Februar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung wird auf monatlich 345 Euro festgesetzt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Wert für
- 1.
- Frühstück von 71 Euro,
- 2.
- Mittagessen von 137 Euro und
- 3.
- Abendessen von 137 Euro.
(2) Für Verpflegung, die nicht nur dem Beschäftigten, sondern auch seinen nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigten Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird, erhöhen sich die nach Absatz 1 anzusetzenden Werte je Familienangehörigen,
- 1.
- der das 18. Lebensjahr vollendet hat, um 100 Prozent,
- 2.
- der das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, um 80 Prozent,
- 3.
- der das 7., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, um 40 Prozent und
- 4.
- der das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, um 30 Prozent.
(3) Der Wert einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft wird auf monatlich 285 Euro festgesetzt. Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich
- 1.
- bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 Prozent,
- 2.
- für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 Prozent und
- 3.
- bei der Belegung
- a)
- mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent,
- b)
- mit drei Beschäftigten um 50 Prozent und
- c)
- mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent.
(4) Für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Wohnung ist als Wert der ortsübliche Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen sowie unter entsprechender Anwendung des § 8 Absatz 2 Satz 12 des Einkommensteuergesetzes anzusetzen. Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung mit 5,01 Euro je Quadratmeter monatlich, bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,10 Euro je Quadratmeter monatlich bewertet werden. Bestehen gesetzliche Mietpreisbeschränkungen, sind die durch diese Beschränkungen festgelegten Mietpreise als Werte anzusetzen. Dies gilt auch für die vertraglichen Mietpreisbeschränkungen im sozialen Wohnungsbau, die nach den jeweiligen Förderrichtlinien des Landes für den betreffenden Förderjahrgang sowie für die mit Wohnungsfürsorgemitteln aus öffentlichen Haushalten geförderten Wohnungen vorgesehen sind. Für Energie, Wasser und sonstige Nebenkosten ist der übliche Preis am Abgabeort anzusetzen.
(5) Werden Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung verbilligt als Sachbezug zur Verfügung gestellt, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem vereinbarten Preis und dem Wert, der sich bei freiem Bezug nach den Absätzen 1 bis 4 ergeben würde, dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.
(6) Bei der Berechnung des Wertes für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel der Werte nach den Absätzen 1 bis 5 zugrunde zu legen. Die Prozentsätze der Absätze 2 und 3 sind auf den Tageswert nach Satz 1 anzuwenden. Die Berechnungen werden jeweils auf 2 Dezimalstellen durchgeführt; die zweite Dezimalstelle wird um 1 erhöht, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt.
Fachbeiträge • 32
- 1. SachbezügeEingeschränkter ZugriffJochen Wenning · www.nwb.de · 16. August 2022
- 2. Sozialversicherungsentgeltverordnung: Verbilligte Wohnraumüberlassung ist nun auch sozialversicherungsfreiEingeschränkter ZugriffStefan Schleicher · www.kanzlei-schleicher.de · 1. April 2021
- 3. Sachbezugswerte 2025Eingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 30. Oktober 2024
- 4. Richterliche KlarstellungEingeschränkter Zugriffwww.pluxee.de · 18. Oktober 2023
- 5. Frühstück (SvEV)Eingeschränkter ZugriffEtl Rechtsanwälte · www.etl-rechtsanwaelte.de · 15. September 2026
- 6. Lohnsteuer (Sachbezug): Backwaren ohne Belag und Heißgetränke vom ArbeitgeberEingeschränkter Zugriffwww.niehus-rechtsanwaelte.de · 25. September 2019
- 7. Arbeitslosengeld nach ElternzeitEingeschränkter ZugriffSebastian Trabhardt · www.alster-rechtsanwaelte.de · 22. Mai 2014
- 8. BFH Urteil vom 03.07.2019 - VI R 36/17 (veröffentlicht am 19.09.2019)Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 3. Juli 2019
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/14431 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10815, 19/12798, 19/13175 Nr. 16 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/11154 - Berufliche Bildung stärken - Keinen zurücklassen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Manfred Todtenhausen, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/11119 - Innovationsinitiative Handwerk - Attraktiver, progressiver, zukunftsfester d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/11106 - Exzellenzinitiative Berufliche Bildung - Ein Update für die Aus- und Weiterbildung in der neuen Arbeitswelt e) zu dem Antrag der Abgeordneten Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10757 - Berufsbildungsgesetz zum Berufsbildungsqualitätsgesetz ausbauen f) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10219 - Berufliche Bildung modernisieren, Recht auf Ausbildung umsetzenBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2019
- 2. 19/18473 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)Bundestag Drucksachen · 8. April 2020
- 3. 20/4515 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. November 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. November 2022
- 4. 19/26249 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24447 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/24648 - Heilpraktiker - Berufsbild schützen und weiterentwickelnBundestag Drucksachen · 27. Januar 2021
- 5. 20/8030 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7767 - Geplante kontingentierte kurzzeitige BeschäftigungBundestag Drucksachen · 14. August 2023
- 6. 20/14438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG)Bundestag Drucksachen · 8. Januar 2025
- 7. 21/3684 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3062 - Situation der Saisonarbeitskräfte in DeutschlandBundestag Drucksachen · 15. Januar 2026
- 8. 21/7870 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der ArbeitsförderungBundestag Drucksachen · 7. September 2026