Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
18. Mai 2017
18. Mai 2017
>
Version
1. August 2021
1. August 2021
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Im Disziplinarverfahren können folgende Maßnahmen verhängt werden:
- 1.
- Verweis,
- 2.
- Geldbuße,
- 3.
- Entfernung aus dem Amt.
(2) Gegen einen hauptberuflichen Notar kann als Disziplinarmaßnahme auch auf Entfernung vom bisherigen Amtssitz erkannt werden. In diesem Fall hat die Landesjustizverwaltung dem Notar nach Rechtskraft der Entscheidung, nachdem die Notarkammer gehört worden ist, unverzüglich einen anderen Amtssitz zuzuweisen. Neben der Entfernung vom bisherigen Amtssitz kann auch eine Geldbuße verhängt werden.
(3) Gegen einen Anwaltsnotar kann als Disziplinarmaßnahme auch auf Entfernung aus dem Amt auf bestimmte Zeit erkannt werden. In diesem Fall darf die erneute Bestellung zum Notar nur versagt werden, wenn sich der Notar in der Zwischenzeit eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen läßt, das Amt eines Notars wieder auszuüben.
(4) Geldbuße kann gegen Notare bis zu fünfzigtausend Euro, gegen Notarassessoren bis zu fünftausend Euro verhängt werden. Beruht die Handlung, wegen der eine Geldbuße verhängt wird, auf Gewinnsucht, so kann auf Geldbuße bis zum Doppelten des erzielten Vorteils erkannt werden.
(5) Die Entfernung aus dem Amt nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 hat bei einem Anwaltsnotar zugleich die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft zur Folge.
Fachbeiträge • 5
- 1. "Es ist absolute Rechtstreue zu erwarten"Eingeschränkter ZugriffHasso Suliak · www.lto.de · 27. November 2025
- 2. "Es ist absolute Rechtstreue zu erwarten"Eingeschränkter ZugriffHasso Suliak · www.lto.de · 27. November 2025
- 3. Grundstücksübertragung zwischen Eheleuten und die Vorbefassung des NotarsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. Dezember 2012
- 4. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberaEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 5. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher VerfahrenEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de