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2. Januar 2001
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1. Mai 2011
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18. Mai 2017
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1. August 2021
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Bewerben sich mehrere geeignete Personen um ein Amt, richtet sich die Reihenfolge bei der Auswahl nach der persönlichen und fachlichen Eignung unter Berücksichtigung der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung und der bei der Vorbereitung auf den Notarberuf gezeigten Leistungen. Es sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist vorlagen. Die Landesjustizverwaltung kann bei der Bestellung von hauptberuflichen Notaren einen von Satz 2 abweichenden Zeitpunkt bestimmen.
(2) Bei der Bestellung von hauptberuflichen Notaren ist die Dauer des Anwärterdienstes angemessen zu berücksichtigen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Berechnung der Dauer des Anwärterdienstes nach Satz 1 zu treffen. Dies umfasst die Befugnis, Zeiten zu bestimmen, die in angemessenem Umfang auf den Anwärterdienst angerechnet werden können. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
(3) Bei der Bestellung von Anwaltsnotaren wird die fachliche Eignung nach Punkten bewertet. Die Punktzahl bestimmt sich zu 60 Prozent nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung und zu 40 Prozent nach dem Ergebnis der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung, soweit nicht bei jemandem, der Notar ist oder war, im Einzelfall nach Anhörung der Notarkammer ausnahmsweise besondere, die fachliche Eignung vorrangig kennzeichnende Umstände zu berücksichtigen sind. Bei gleicher Punktzahl ist im Regelfall auf das Ergebnis der notariellen Fachprüfung abzustellen.
Fachbeiträge • 95
- 1. AnwaltsnotarEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. September 2026
- 2. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. September 2026
- 3. NotarassessorEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. April 2016
- 4. Ludwig Wollweber BanschEingeschränkter Zugriffwww.ludwigwollweberbansch.de · 20. Juni 2018
- 5. Erneute Gratulation an unsere Kollegin Lia Glevitzky!Eingeschränkter Zugriffwww.schuhr-anwaelte.de · 11. März 2024
- 6. Verkürzung der Wartezeiten gemäß § 6 II Nr. 1 und 2 BNotO?Eingeschränkter ZugriffLara Schmidt · www.fuesser.de · 31. Januar 2007
- 7. Die allgemeine Wartefrist des §6 Abs.2 Nr.1 BNotO: Verfassungswidriger Wettbewerbsschutz im Berufsrecht der Anwaltsnotare?Eingeschränkter ZugriffLara Schmidt · www.fuesser.de · 31. Januar 2007
- 8. Das Bundesverfassungsgericht und der Wegfall der SingularzulassungEingeschränkter ZugriffAzoora-Admin · www.fuesser.de · 30. Januar 2007
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 3. 21/5441 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des AnwaltsnotariatsBundestag Drucksachen · 20. April 2026