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1. August 2021
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
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30. Juni 2026
30. Juni 2026
(1) Zum Anwaltsnotar soll nur bestellt werden, wer bei Ablauf der Bewerbungsfrist
- 1.
- mindestens fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber rechtsanwaltlich tätig war,
- 2.
- die Tätigkeit nach Nummer 1 seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung in dem vorgesehenen Amtsbereich ausübt,
- 3.
- die notarielle Fachprüfung nach § 7a bestanden hat und
- 4.
- im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden je vollem Kalenderjahr, das auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung gefolgt ist, an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen der Notarkammern oder der Berufsorganisationen teilgenommen hat.
(2) Bei der Tätigkeit nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 bleiben Unterbrechungen auf Grund von Ereignissen des täglichen Lebens außer Betracht.
(3) Auf Antrag werden auf die Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Unterbrechungen oder Einschränkungen der Tätigkeit wegen der folgenden Zeiten bis zu einer Gesamtdauer von einem Jahr angerechnet:
- 1.
- Zeiten von Beschäftigungsverboten nach den §§ 3 bis 6, 10 Absatz 1, § 13 Absatz 1 Nummer 3 und § 16 des Mutterschutzgesetzes,
- 2.
- Zeiten der Betreuung von Kindern nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und
- 3.
- Zeiten der Betreuung von pflegebedürftigen nahen Angehörigen nach den §§ 2 und 4 Absatz 1 Satz 1 und 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes.
(4) Die in Absatz 3 genannten Zeiten gelten nicht als Unterbrechung im Sinne von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2.
(5) Von der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 kann insbesondere abgesehen werden, wenn keine Bewerbung diese Voraussetzung erfüllt, jedoch eine sich bewerbende Person die Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung in einem Amtsgerichtsbezirk ausübt, der innerhalb desselben Landes an den Amtsgerichtsbezirk angrenzt, in dem die ausgeschriebene Notarstelle gelegen ist. Die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
(6) Die Bestellung zum Anwaltsnotar setzt zudem eine hinreichende Vertrautheit mit der notariellen Berufspraxis voraus. Diese ist in der Regel gegeben, wenn nach Bestehen der notariellen Fachprüfung 160 Stunden Praxisausbildung bei einem Notar durchlaufen wurden, der von der für den vorgesehenen Amtsbereich zuständigen Notarkammer bestimmt wurde. An die Stelle der Praxisausbildung nach Satz 2 können Tätigkeiten als Notarvertretung oder als Notariatsverwalter treten. Die Einzelheiten zu den Sätzen 1 bis 3 regelt die Notarkammer in einer Ausbildungsordnung, die der Genehmigung der Landesjustizverwaltung bedarf.
Fachbeiträge • 21
- 1. Anwaltsnotare - und die Voraussetzung einer örtlichen WartezeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. August 2026
- 2. Bewerbung um Notaramt: Schlechte Karten für Insolvenzverwalter:innenEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 27. Januar 2022
- 3. Bewerbung um Notaramt: Schlechte Karten für Insolvenzverwalter:innenEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 27. Januar 2022
- 4. Update Umwandlungsrecht - Neuste Entwicklungen und Rechtsprechung (08.06.2026)Eingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 1. August 2024
- 5. Lobbyregister beim Deutschen BundestagEingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 6. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 7. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 8. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/26920 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften - Drucksache 19/26828 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 2. 19/30503 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26828, 19/26920 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 3. 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 4. 21/6048 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/5441, 21/5868 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des AnwaltsnotariatsBundestag Drucksachen · 20. Mai 2026
- 5. 21/5337 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5057 - Zugang zum Notarberuf - Zum Stand der durch das Bundesverfassungsgericht angeordneten Neuregelung der Altersgrenze und zu den generellen Entwicklungen des Notarberufs unter Berücksichtigung der Einführung der Notariellen Fachprüfung bei den AnwaltsnotarenBundestag Drucksachen · 10. April 2026
- 6. 21/5441 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des AnwaltsnotariatsBundestag Drucksachen · 20. April 2026
- 7. 21/5057 - Kleine Anfrage: Zugang zum Notarberuf - Zum Stand der durch das Bundesverfassungsgericht angeordneten Neuregelung der Altersgrenze und zu den generellen Entwicklungen des Notarberufs unter Berücksichtigung der Einführung der Notariellen Fachprüfung bei den AnwaltsnotarenBundestag Drucksachen · 27. März 2026