28. Dezember 2010
29. März 2013
18. Mai 2017
9. Juni 2017
1. August 2021
5. Januar 2026
(1) In das Zentrale Testamentsregister werden Verwahrangaben zu erbfolgerelevanten Urkunden aufgenommen, die
- 1.
- von Notaren nach § 34a Absatz 1 oder 2 des Beurkundungsgesetzes zu übermitteln sind oder
- 2.
- von Gerichten nach Absatz 4 Satz 1 sowie nach § 347 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übermitteln sind.
- 1.
- Verwahrangaben, die nach § 1 des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes überführt worden sind, und
- 2.
- Mitteilungen, die nach § 9 des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes überführt worden sind.
(2) Erbfolgerelevante Urkunden sind Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge, Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge und Rechtswahlen. Verwahrangaben sind Angaben, die zum Auffinden erbfolgerelevanter Urkunden erforderlich sind.
(3) Registerfähig sind nur erbfolgerelevante Urkunden, die
- 1.
- öffentlich beurkundet worden sind oder
- 2.
- in amtliche Verwahrung genommen worden sind.
(4) Handelt es sich bei einem gerichtlichen Vergleich um eine erbfolgerelevante Urkunde im Sinne von Absatz 2 Satz 1, übermittelt das Gericht unverzüglich die Verwahrangaben an die das Zentrale Testamentsregister führende Registerbehörde nach Maßgabe der nach § 78c Absatz 2 und 3 erlassenen Rechtsverordnung. Der Erblasser teilt dem Gericht die zur Registrierung erforderlichen Daten mit.
Fachbeiträge • 3
- 1. Beschluss OLG Karlsruhe vom 21.08.2024 14 W 44/24Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 12. Juni 2026
- 2. Beschluss OLG Karlsruhe vom 21.08.2024 14 W 44/24Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 12. Juni 2026
- 3. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 16/9023 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf NotareBundestag Drucksachen · 30. April 2008
- 2. 17/4063 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -17/2583- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der BundesnotarkammerBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2010
- 3. 17/2583 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der BundesnotarkammerBundestag Drucksachen · 14. Juli 2010
- 4. 17/1469 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf NotareBundestag Drucksachen · 21. April 2010
- 5. 17/13136 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/1468 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/1469 - Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf NotareBundestag Drucksachen · 17. April 2013
- 6. 18/10607 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BundesnotarkammerBundestag Drucksachen · 9. Dezember 2016
- 7. 18/9521 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 5. September 2016
- 8. 19/30503 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26828, 19/26920 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021