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31. Juli 2004
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31. Dezember 2006
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1. September 2009
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28. Dezember 2010
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9. Juni 2017
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1. Januar 2023
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Bundesnotarkammer führt als Registerbehörde ein automatisiertes elektronisches Register über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt die Rechtsaufsicht über die Registerbehörde.
(2) In das Zentrale Vorsorgeregister dürfen Angaben aufgenommen werden über
- 1.
- Vollmachtgeber,
- 2.
- Bevollmächtigte,
- 3.
- die Vollmacht und deren Inhalt,
- 4.
- Vorschläge zur Auswahl des Betreuers,
- 5.
- Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung,
- 6.
- den Vorschlagenden,
- 7.
- den einer Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Widersprechenden und
- 8.
- den Ersteller einer Patientenverfügung.
(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen zu treffen über
- 1.
- die Einrichtung und Führung des Registers,
- 2.
- die Auskunft aus dem Register,
- 3.
- die Anmeldung, Änderung und Löschung von Registereintragungen,
- 4.
- die Einzelheiten der Datenübermittlung und -speicherung und
- 5.
- die Einzelheiten der Datensicherheit.
Fachbeiträge • 8
- 1. Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-VerordnungEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 2. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher VerfahrenEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 3. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und BeweisaufnahmenEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 4. Änderungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) zum 1. Januar 2023Eingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 5. Verbändebeteiligung zum Gesetzgebungspaket der Europäischen Kommission zum grenzüberschreitenden ErwachsenenschutzEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 6. Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 7. Die Verantwortlichkeit der Ärzt:innen im Zuge des EhegattennotvertretungsrechtsEingeschränkter ZugriffDr. Phil. Sara Röttger · https://gesundheitsrecht.blog/ · 14. Februar 2024
- 8. So gestalten Sie eine umfassende VorsorgeEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 3. Mai 2016