Version
1. Juni 2007
1. Juni 2007
>
Version
1. September 2009
1. September 2009
>
Version
18. Mai 2017
18. Mai 2017
>
Version
1. August 2021
1. August 2021
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Dem Notar wird ein bestimmter Ort als Amtssitz zugewiesen. In Städten von mehr als hunderttausend Einwohnern kann dem Notar ein bestimmter Stadtteil oder Amtsgerichtsbezirk als Amtssitz zugewiesen werden. Der Amtssitz darf unter Beachtung der Belange einer geordneten Rechtspflege nach Anhörung der Notarkammer mit Zustimmung des Notars verlegt werden. Für die Zuweisung eines anderen Amtssitzes auf Grund disziplinargerichtlichen Urteils bedarf es der Zustimmung des Notars nicht.
(2) Der Notar hat an dem Amtssitz seine Geschäftsstelle zu halten. Er hat seine Wohnung so zu nehmen, daß er in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte nicht beeinträchtigt wird; die Aufsichtsbehörde kann ihn anweisen, seine Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung zum Amtssitz zu nehmen, wenn dies im Interesse der Rechtspflege geboten ist. Beim Anwaltsnotar müssen die Geschäftsstelle und eine Kanzlei nach § 27 Absatz 1 oder 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung örtlich übereinstimmen.
(3) Der Notar soll seine Geschäftsstelle während der üblichen Geschäftsstunden offen halten.
(4) Dem Notar kann zur Pflicht gemacht werden, mehrere Geschäftsstellen zu unterhalten; ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist er hierzu nicht befugt. Das gleiche gilt für die Abhaltung auswärtiger Sprechtage. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Vor der Erteilung oder der Aufhebung der Genehmigung ist die Notarkammer zu hören.
Fachbeiträge • 12
- 1. Die Coronakrise in der Anwaltskanzlei: DAV hilft mit FAQsEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 8. Juli 2020
- 2. Maximal drei NotareEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Mai 2009
- 3. Konkurrenz um die Notarstelle - und der landesfremde BewerberEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. August 2011
- 4. Altersgrenze für NotareEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. April 2010
- 5. Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 6. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer VorschriftenEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 7. Anwalt und KanzleiEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Anwalt und KanzleiEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va