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1. September 2013
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1. Januar 2024
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Notare sind zuständig,
- 1.
- Bescheinigungen über eine Vertretungsberechtigung sowie
- 2.
- Bescheinigungen über das Bestehen oder den Sitz einer juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft, die Änderung der Firma oder des Namens, eine Umwandlung oder sonstige rechtserhebliche Umstände auszustellen,
(2) Der Notar darf die Bescheinigung nur ausstellen, wenn er sich zuvor über die Eintragung Gewißheit verschafft hat, die auf Einsichtnahme in das Register oder in eine beglaubigte Abschrift hiervon beruhen muß. Er hat den Tag der Einsichtnahme in das Register oder den Tag der Ausstellung der Abschrift in der Bescheinigung anzugeben.
(3) Die Notare sind ferner dafür zuständig, Bescheinigungen über eine durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht auszustellen. Der Notar darf die Bescheinigung nur ausstellen, wenn er sich zuvor durch Einsichtnahme in eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Vollmachtsurkunde über die Begründung der Vertretungsmacht vergewissert hat. In der Bescheinigung ist anzugeben, in welcher Form und an welchem Tag die Vollmachtsurkunde dem Notar vorgelegen hat.
Fachbeiträge • 19
- 1. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 2. Referentenentwurf einer Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters (StiftRV)Eingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 3. Änderung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) sowie der Handelsregisterverordnung (HRV) – Gestaltung und Übermittlung von Urkunden in RegistersachenEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 4. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 5. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-VerfahrenEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 6. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberaEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 7. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des PersonengesellschaftsrechtsEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 8. Beglaubigungen und Beurkundungen in ausländischen Online VerfahrenEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de