Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Fachbeiträge • 34
- 1. Verhalten des BR bei fahrlässiger Körperverletzung - wie müssen wir uns gegenüber dem Arbeitgeber verhalten um auch zu unseren Informationsrechten zu kommen?Eingeschränkter ZugriffAngeln · www.betriebsrat.com · 11. März 2008
- 2. Kein Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Einrichtung eines Arbeitsausschusses ( BAG 15.04.2014, 1 ABR 82Eingeschränkter ZugriffRoswitha Kranefuss · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 22. Juli 2014
- 3. Arbeitsschutz für BetriebsräteEingeschränkter Zugriffwww.betriebsrat.com · 28. Januar 2019
- 4. Aufgaben des ASAEingeschränkter ZugriffLussil · www.betriebsrat.com · 9. Mai 2015
- 5. Gesetz, Ablauf und TeilnehmerEingeschränkter Zugriffwww.betriebsrat.com · 24. September 2026
- 6. Betriebsvereinbarung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung - wer hat dazu schon eine BV?Eingeschränkter ZugriffHwvwmech · www.betriebsrat.com · 11. August 2005
- 7. Wer kann Vertreter des Arbeitgebers im Arbeitsschutzausschuss sein?Eingeschränkter ZugriffMercyful · www.betriebsrat.com · 6. Februar 2018
- 8. Bundesarbeitsgericht aktuell: Initiativrecht zur Bildung von Arbeitsschutzausschüssen liegt nur bei ArbeitgeberEingeschränkter Zugriffwww.hms-bg.de · 23. April 2014
Öffentliche Quellen • 28
- 1. 7/4668 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht)Bundestag Drucksachen · 29. Januar 1976
- 2. 9/1227 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 152 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1979 über den Arbeitsschutz bei der HafenarbeitBundestag Drucksachen · 21. Dezember 1981
- 3. 11/5619 - Antwort: Das ArbeitssicherheitsgesetzBundestag Drucksachen · 9. November 1989
- 4. 12/2359 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 1992 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. März 1992
- 5. 12/2447 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den ArbeitsplätzenBundestag Drucksachen · 15. April 1992
- 6. 12/1506 - Beschlussempfehlung und Bericht: Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)Bundestag Drucksachen · 7. November 1991
- 7. 12/1108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)Bundestag Drucksachen · 3. September 1991
- 8. 12/6078 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 12/5630 - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 12/5764, 12/5940 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz - StMBG)Bundestag Drucksachen · 8. November 1993