(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf
- 1.
- die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- 2.
- die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
- 3.
- die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
- 4.
- die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie über den Einsatz von Personen zu unterrichten, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.
(3) Der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitgeber. Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung von der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben freizustellen.
Fachbeiträge • 5
- 1. Die Anpassung des DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026Eingeschränkter ZugriffPusch Wahlig Workplace Law · www.pwwl.de · 9. November 2026
- 2. Fachanwälte für Arbeitsrecht HümmerichEingeschränkter Zugriffwww.huemmerich-legal.de · 19. Oktober 2014
- 3. Weisung verweigert: Kündigung unwirksam?Eingeschränkter ZugriffDirk Tholl · https://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html · 10. September 2026
- 4. Fachtagung: AulingerEingeschränkter Zugriffwww.aulinger.eu · 23. November 2020
- 5. Aktuelles zur Teilzeit im ArbeitsrechtEingeschränkter Zugriffhttps://recht-umschau.de/ · 30. März 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/25224 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23898 - Alternde Belegschaften und psychische Belastungen bei der ArbeitBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2020
- 2. 21/4068 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3802 - Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KleinbetriebenBundestag Drucksachen · 9. Februar 2026
- 3. 21/3802 - Kleine Anfrage: Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KleinbetriebenBundestag Drucksachen · 26. Januar 2026
- 4. 21/7870 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der ArbeitsförderungBundestag Drucksachen · 7. September 2026