(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf
- 1.
- die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- 2.
- die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
- 3.
- die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
- 4.
- die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie über den Einsatz von Personen zu unterrichten, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.
(3) Der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitgeber. Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung von der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben freizustellen.
Fachbeiträge • 5
- 1. Verhalten des BR bei fahrlässiger Körperverletzung - wie müssen wir uns gegenüber dem Arbeitgeber verhalten um auch zu unseren Informationsrechten zu kommen?Eingeschränkter ZugriffAngeln · www.betriebsrat.com · 11. März 2008
- 2. Die Anpassung des DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026Eingeschränkter ZugriffPusch Wahlig Workplace Law · www.pwwl.de · 9. November 2026
- 3. Fachanwälte für Arbeitsrecht HümmerichEingeschränkter Zugriffwww.huemmerich-legal.de · 19. Oktober 2014
- 4. Weisung verweigert: Kündigung unwirksam?Eingeschränkter ZugriffDirk Tholl · https://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html · 10. September 2026
- 5. Fachtagung: AulingerEingeschränkter Zugriffwww.aulinger.eu · 23. November 2020
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 7/5355 - Bericht und Antrag: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über den bezahlten Bildungsurlaub - Drucksache 7/4766 -Bundestag Drucksachen · 9. Juni 1976
- 2. 9/1227 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 152 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1979 über den Arbeitsschutz bei der HafenarbeitBundestag Drucksachen · 21. Dezember 1981
- 3. 11/8520 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Bericht der Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie"Bundestag Drucksachen · 5. Dezember 1990
- 4. 12/6752 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitsschutzrahmengesetz - ArbSchRG)Bundestag Drucksachen · 3. Februar 1994
- 5. 13/3540 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-RichtlinienBundestag Drucksachen · 22. Januar 1996
- 6. 13/8527 - Antwort: Lebensbegleitendes Lernen: Situation und Perspektiven der beruflichen WeiterbildungBundestag Drucksachen · 17. September 1997
- 7. 13/11004 - Unterrichtung: Schlußbericht der Enquete-Kommission Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft zum Thema Deutschlands Weg in die InformationsgesellschaftBundestag Drucksachen · 22. Juni 1998
- 8. 14/5074 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sozialgesetzbuchs -Neuntes Buch- (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter MenschenBundestag Drucksachen · 16. Januar 2001