(1) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
(2) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs.
(3) Können sich Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit über eine von ihnen vorgeschlagene arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Maßnahme mit dem Leiter des Betriebs nicht verständigen, so können sie ihren Vorschlag unmittelbar dem Arbeitgeber und, wenn dieser eine juristische Person ist, dem zuständigen Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs unterbreiten. Ist für einen Betrieb oder ein Unternehmen ein leitender Betriebsarzt oder eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, steht diesen das Vorschlagsrecht nach Satz 1 zu. Lehnt der Arbeitgeber oder das zuständige Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs den Vorschlag ab, so ist dies den Vorschlagenden schriftlich mitzuteilen und zu begründen; der Betriebsrat erhält eine Abschrift.
Fachbeiträge • 17
- 1. Arbeitsrecht für Arbeitgeber & ArbeitnehmerEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 21. November 2023
- 2. § 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der FachkundeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. April 2013
- 3. Formvorschriften lockernEingeschränkter Zugriffwww.arbeitgeber.de · 10. Juni 2026
- 4. Inhalt & Einsichtsrechte einfach erklärtEingeschränkter Zugriffwww.betriebsrat.com · 28. Januar 2019
- 5. Datenschutz BetriebsarztEingeschränkter ZugriffPummelfee · www.betriebsrat.com · 23. August 2017
- 6. Kündigung einer Fachkraft für ArbeitssicherheitEingeschränkter ZugriffRae Dr. Jacobi · www.kanzlei-jacobi.de · 10. Juni 2016
- 7. Kündigung einer Fachkraft für ArbeitssicherheitEingeschränkter ZugriffDr. Elke Scheibeler · www.kanzlei-scheibeler.de · 12. Januar 2017
- 8. Kein Unterlassungsanspruch gegen BetriebsarztEingeschränkter ZugriffDr. Sebastian Braun · www.lex-medicorum.de · 8. Dezember 2017
Öffentliche Quellen • 27
- 1. 7/4803 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Körperschaftsteuerreformgesetz (EGKStRG)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 1976
- 2. 7/5378 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer SteuernBundestag Drucksachen · 13. Juni 1976
- 3. 10/6775 - Unterrichtung: Bericht der Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie" gemäß Beschlüssen des Deutschen Bundestages - Drucksachen 10/1581, 10/1693 -Bundestag Drucksachen · 6. Januar 1987
- 4. 11/6209 - Antwort: Eingliederung des postbetriebsärztlichen Dienstes in die Neuorganisation der OberpostdirektionenBundestag Drucksachen · 8. Januar 1990
- 5. 11/6078 - Kleine Anfrage: Eingliederung des postbetriebsärztlichen Dienstes in die Neuorganisation der OberpostdirektionenBundestag Drucksachen · 12. Dezember 1989
- 6. 12/1506 - Beschlussempfehlung und Bericht: Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)Bundestag Drucksachen · 7. November 1991
- 7. 12/1368 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)Bundestag Drucksachen · 25. Oktober 1991
- 8. 12/2948 - Antwort: Allgemeiner ArbeitnehmerdatenschutzBundestag Drucksachen · 26. Juni 1992