(1) Die Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind geheim. Die Mitglieder des Gremiums und die an den Sitzungen teilnehmenden Mitglieder des Vertrauensgremiums nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung sowie die oder der Ständige Bevollmächtigte sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Parlamentarischen Kontrollgremium bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus beiden Gremien. Das Gleiche gilt für Angelegenheiten, die den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums anlässlich der Teilnahme an Sitzungen des Vertrauensgremiums nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung bekannt geworden sind.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Bewertungen bestimmter Vorgänge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ihre vorherige Zustimmung erteilt hat. In diesem Fall ist es jedem einzelnen Mitglied des Gremiums erlaubt, eine abweichende Bewertung (Sondervotum) zu veröffentlichen.
(3) Das Parlamentarische Kontrollgremium führt einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidentinnen und Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durch.
(4) Soweit für die Bewertung des Gremiums oder die Abgabe von Sondervoten eine Sachverhaltsdarstellung erforderlich ist, sind die Belange des Geheimschutzes zu beachten.
(5) Das Parlamentarische Kontrollgremium kann Berichte einer oder eines Sachverständigen nach § 7 unter Wahrung des Geheimschutzes an andere parlamentarische Gremien zur Kontrolle der Nachrichtendienste im Bund und in den Ländern sowie an parlamentarische Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages oder eines Landtages übermitteln. Sofern darin als Verschlusssachen eingestufte Informationen enthalten sind, ist eine Übermittlung nur mit Zustimmung der Stelle, die die Informationen übermittelt hat, zulässig.
Fachbeiträge • 12
- 1. BGH stärkt Rechte des UntersuchungsausschussesEingeschränkter ZugriffDr. Markus Sehl · www.lto.de · 27. März 2019
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- 3. Bundesgerichtshof trifft Entscheidung zum Umfang der Beweisaufnahme im BreitscheidplatzEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 27. März 2019
- 4. Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRWEingeschränkter ZugriffRedaktion · https://juraexamen.info/ · 4. Juni 2025
- 5. juraexamen.infoEingeschränkter ZugriffSimon Mantsch · https://juraexamen.info/ · 30. Januar 2026
- 6. Examensprotokoll ArchiveEingeschränkter Zugriffhttps://juraexamen.info/ · 4. Juni 2025
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- 8. juraexamen.infoEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 4. Juni 2025
Öffentliche Quellen • 65
- 1. 16/13220 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP -16/12412- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45d) 2.zu dem Gesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP -16/12411- Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes 3. zu dem Gesetzentwurf der Frakton der FDP -16/1163- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kontrollgremiumgesetzes 4. zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/12189- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste sowie des Informationszugangsrechts 5. zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. -16/12374- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Kontrollgremiumgesetzes 6. zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/5455- Überwachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz beendenBundestag Drucksachen · 27. Mai 2009
- 2. 17/4277 - Unterrichtung: Bericht gemäß § 8a Absatz 6 Satz 2 und § 9 Absatz 4 Satz 7 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), § 2a Satz 4 und § 3 Satz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst, den §§ 4a, 5 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst und § 8a Absatz 8 BVerfSchG über besondere Auskunftsverlangen im Sinne von § 8a Absatz 2 BVerfSchG und den Einsatz technischer Mittel im Sinne von § 9 Absatz 4 BVerfSchG im Jahr 2009 (Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2010
- 3. 16/13968 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes für den Berichtszeitraum Januar 2008 bis August 2009Bundestag Drucksachen · 31. August 2009
- 4. 17/4278 - Unterrichtung: Bericht gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) über die Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den §§ 3, 5, 7a und 8 dieses Gesetzes (Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2009)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2010
- 5. 17/550 - Unterrichtung: Bericht gemäß § 8a Absatz 6 Satz 2 und § 9 Absatz 4 Satz 7 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), § 2a Satz 4 und § 3 Satz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG), den §§ 4a und 5 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) und § 8a Absatz 8 BVerfSchG über besondere Auskunftsverlangen im Sinne von § 8a Absatz 2 BVerfSchG sowie den Einsatz technischer Mittel im Sinne von § 9 Absatz 4 BVerfSchG im Jahr 2008 (Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 28. Januar 2010
- 6. 16/12411 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des BundesBundestag Drucksachen · 24. März 2009
- 7. 17/549 - Unterrichtung: Bericht gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G10) über die Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den §§ 3, 5, 7a und 8 dieses Gesetzes (Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2008)Bundestag Drucksachen · 28. Januar 2010
- 8. 17/12774 - Unterrichtung: Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz für das Jahr 2011Bundestag Drucksachen · 14. März 2013