(1) Dem Parlamentarischen Kontrollgremium werden zur Unterstützung im erforderlichen Umfang Beschäftigte der Bundestagsverwaltung beigegeben. Die oder den Ständigen Bevollmächtigten unterstützt eine Unterabteilungsleiterin oder ein Unterabteilungsleiter. Die dafür zur Verfügung zu stellende Personal- und Sachausstattung ist im Einzelplan des Deutschen Bundestages in einem gesonderten Kapitel für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste auszuweisen. Für die Beschäftigten gelten § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1 Satz 2 entsprechend.
(2) Die oder der Ständige Bevollmächtigte ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der dem Gremium beigegebenen Beschäftigten. Dies gilt auch für diejenigen Beschäftigten, die der Kommission nach dem Artikel 10-Gesetz beigegeben sind.
(3) Die Aufträge für die Beschäftigten werden im Einzelfall durch Weisungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums, in organisatorischen Fragen und in Eilfällen durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden sowie darüber hinaus - im Rahmen der Vorgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums - durch die Ständige Bevollmächtigte oder den Ständigen Bevollmächtigten erteilt. Für die Beschäftigten gilt § 5 nach Maßgabe der Weisungen entsprechend.
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 16/13687 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12060, 16/12105- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG)Bundestag Drucksachen · 1. Juli 2009
- 2. 17/1350 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2008 und 2009Bundestag Drucksachen · 20. April 2010
- 3. 17/14344 - Unterrichtung: Bericht über die Tätigkeit des Vertrauensgremiums im Zeitraum Januar 2012 bis Juni 2013Bundestag Drucksachen · 5. Juli 2013
- 4. 18/217 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum November 2011 bis Oktober 2013)Bundestag Drucksachen · 19. Dezember 2013
- 5. 18/7962 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum November 2013 bis November 2015)Bundestag Drucksachen · 21. März 2016
- 6. 18/10069 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -18/9040- Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes b) Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. André Hahn, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/6640 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes c) Antrag der Abgeordneten Dr. André Hahn, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/6645- Parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes verbessern d) Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/8163 - Für eine wirksamere Kontrolle der NachrichtendiensteBundestag Drucksachen · 19. Oktober 2016
- 7. 18/9040 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des BundesBundestag Drucksachen · 5. Juli 2016
- 8. 19/422 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Dezember 2015 bis Oktober 2017)Bundestag Drucksachen · 15. Januar 2018