Version
8. Juli 2004
8. Juli 2004
>
Version
1. September 2008
1. September 2008
>
Version
1. Juli 2016
1. Juli 2016
>
Version
13. Oktober 2023
13. Oktober 2023
>
Version
28. Juni 2024
28. Juni 2024
>
Version
20. Januar 2026
20. Januar 2026
>
Version
4. März 2026
4. März 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich Handlungen vornimmt, die gegen Artikel 40 der Verordnung (EU) 2023/2411 verstoßen, kann bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmals droht. Die Ansprüche nach Satz 1 stehen zu
- 1.
- der Erzeugervereinigung, in deren Namen die geschützte geografische Angabe in das Unionsregister nach Artikel 37 der Verordnung (EU) 2023/2411 eingetragen wurde oder in deren Tätigkeitsbereich der Schutz dieser Angabe fällt,
- 2.
- Erzeugern, denen ein Nutzungsrecht an der geografischen Angabe im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EU) 2023/2411 zusteht,
- 3.
- den nach der Handwerksordnung errichteten Organisationen,
- 4.
- den Industrie- und Handelskammern.
(2) § 128 Absatz 2 und 3 gilt für Zuwiderhandlungen gegen Artikel 40 der Verordnung (EU) 2023/2411 entsprechend. Die berechtigte Erzeugervereinigung nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, in deren Namen die geografische Angabe eingetragen ist, kann die Ansprüche nach Satz 1 mit Zustimmung der berechtigten Erzeuger in deren Namen geltend machen.
(3) Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 5
- 1. 'Nürnberger' sind exklusiv, 'Rostbratwürstchen' nichtEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 6. Februar 2026
- 2. 'Nürnberger' sind exklusiv, 'Rostbratwürstchen' nichtEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 6. Februar 2026
- 3. Sorbet muss nach Champagner schmeckenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 17. Dezember 2018
- 4. Verletzt die Verwendung des Begriffs deutscher Balsamico die geschützte geografische Angabe "Aceto Balsamico di Modena"?Eingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 26. Juni 2018
- 5. Aktuelle Urteile im WirtschaftsrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 17. Januar 2019