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1. Juni 2004
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14. Januar 2019
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20. Januar 2026
20. Januar 2026
(1) Ist die Marke nach § 3, 8 oder 10 von der Eintragung ausgeschlossen, so wird die Anmeldung zurückgewiesen.
(2) Ergibt die Prüfung, daß die Marke zwar am Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) nicht den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 entsprach, daß das Schutzhindernis aber nach dem Anmeldetag weggefallen ist, so kann die Anmeldung nicht zurückgewiesen werden, wenn der Anmelder sich damit einverstanden erklärt, daß ungeachtet des ursprünglichen Anmeldetages und einer etwa nach § 34 oder § 35 in Anspruch genommenen Priorität der Tag, an dem das Schutzhindernis weggefallen ist, als Anmeldetag gilt und für die Bestimmung des Zeitrangs im Sinne des § 6 Abs. 2 maßgeblich ist.
(3) Eine Anmeldung wird nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder Nummer 14 nur zurückgewiesen, wenn die Eignung zur Täuschung oder die Bösgläubigkeit ersichtlich ist.
(4) Eine Anmeldung wird nach § 10 nur zurückgewiesen, wenn die Notorietät der älteren Marke amtsbekannt ist und wenn die weiteren Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 gegeben sind.
(5) Die Absätze 1 bis 4 sind entsprechend anzuwenden, wenn die Marke nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, von der Eintragung ausgeschlossen ist.
(6) Natürliche oder juristische Personen sowie die Verbände der Hersteller, Erzeuger, Dienstleistungsunternehmer, Händler und Verbraucher können vor der Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftliche Bemerkungen einreichen, in denen sie erläutern, aus welchen Gründen die Marke von Amts wegen nicht eingetragen werden sollte. Die Personen und Verbände können beim Deutschen Patent- und Markenamt auch schriftliche Bemerkungen einreichen, in denen sie erläutern, aus welchen Gründen die Anmeldung einer Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke zurückzuweisen ist. Die Personen und Verbände sind an dem Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht beteiligt.
Fachbeiträge • 100
- 1. Die Marke vom Entstehen bis zum ErlöschenEingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 1. Dezember 2017
- 2. Keine Gute Laune bei MarkeneintragungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 23. Oktober 2013
- 3. Bösgläubige Markenanmeldung - BPatG: schützenswerter Besitzstand schon durch 10 Tage ZeichenbenutzungEingeschränkter ZugriffDr. Graf · www.ra-dr-graf.de · 16. Mai 2011
- 4. Taschengeld“ ist keine eintragungsfähige MarkeEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 5. Januar 2016
- 5. Absolute Schutzhindernisse bei der Markenanmeldung: Ein LeitfadenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 4. Februar 2025
- 6. BGH, Beschluss v. 18.10.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 18. Oktober 2017
- 7. BPatG: „Massaker“ nicht eintragungsfähig - Verstoß gegen die guten SittenEingeschränkter ZugriffDr. Graf · www.ra-dr-graf.de · 10. Dezember 2018
- 8. Rechtsanwalt und Notar Dr. GrafEingeschränkter ZugriffDr. Graf · www.ra-dr-graf.de · 22. Januar 2013
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/2898 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG)Bundestag Drucksachen · 20. Juni 2018
- 2. 19/25821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 13. Januar 2021
- 3. 20/9838 - Unterrichtung: Zwischenbericht zum Siebten Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Europäischen Charta der Regional- oder MinderheitensprachenBundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023