(1) Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage nur für eine Wohnung oder einen Ausbau oder eine Erweiterung (Objekt) in Anspruch nehmen. Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen, können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte beanspruchen, jedoch nicht gleichzeitig für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Anschaffung der Objekte die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
(2) Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, steht jeder Anteil an dieser Wohnung einer Wohnung gleich; Entsprechendes gilt bei dem Ausbau oder der Erweiterung der Wohnung. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn Ehegatten Eigentümer der Wohnung sind und bei den Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Erwirbt im Fall des Satzes 2 ein Ehegatte infolge Erbfalls einen Miteigentumsanteil an der Wohnung hinzu, so kann er den auf diesen Anteil entfallenden Fördergrundbetrag nach § 9 Abs. 2 bis 4 weiter in der bisherigen Höhe in Anspruch nehmen. Absatz 1 Satz 1 findet insoweit keine Anwendung. Satz 3 gilt entsprechend, wenn im Fall des Satzes 2 während des Förderzeitraums die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes wegfallen und ein Ehegatte den Anteil des anderen Ehegatten an der Wohnung erwirbt.
(3) Der Eigenheimzulage stehen die erhöhten Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes in der jeweiligen Fassung ab Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1964 (BGBl. I S. 353) und nach § 15 Abs. 1 bis 4 des Berlinförderungsgesetzes in der jeweiligen Fassung ab Inkrafttreten des Gesetzes vom 11. Juli 1977 (BGBl. I S. 1213), die Abzugsbeträge nach § 10e des Einkommensteuergesetzes und nach § 15b des Berlinförderungsgesetzes in der jeweiligen Fassung ab Inkrafttreten des Gesetzes vom 15. Mai 1986 (BGBl. I S. 730) sowie eine steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für dasselbe selbstgenutzte Wohneigentum in einem anderen Staat gleich.
Fachbeiträge • 9
- 1. Eigenheimzulage und Rücktritt vom ImmobilienkaufvertragEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 18. Februar 2013
- 2. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Oktober 2026
- 3. Folgeobjekt oder ZweitobjektEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. August 2006
- 4. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Oktober 2026
- 5. Ehegatten 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Dezember 2007
- 6. MiteigentumsanteilEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. April 2025
- 7. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 8. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 13/3084 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 13/1173 und 13/1686 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1996 b) zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Joachim Poß, Jörg-Otto Spiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/1856 - Aussetzung der Gewerbekapitalsteuer in den neuen Ländern für ein JahrBundestag Drucksachen · 22. November 1995
- 2. 13/2476 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung - Drucksache 13/2235 - hier: Stellungnahme des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. September 1995
- 3. 15/119 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG)Bundestag Drucksachen · 2. Dezember 2002
- 4. 14/1655 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999)Bundestag Drucksachen · 27. September 1999
- 5. 15/1502 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Haushaltsbegleitgesetz 2004 - HBeglG 2004)Bundestag Drucksachen · 8. September 2003
- 6. 15/481 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/119- Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/287, 15/312- Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG) c) zu dem Antrag der Abg. Dr. Solms, Dr. Pinkwart, Thiele, weiterer Abg. und der Fraktion der FDP -15/33- Eigenheimerwerb nicht erschweren - weiter Belastungen für Beschäftigte und Betriebe der Bauwirtschaft und für Familien vermeidenBundestag Drucksachen · 20. Februar 2003
- 7. 15/980 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 28. April bis 9. Mai 2003 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Mai 2003
- 8. 15/5885 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juni 2005 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Juli 2005