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15. Mai 2013
15. Mai 2013
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1. November 2020
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1. November 2022
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5. November 2025
5. November 2025
(1) Altregister sind die bis zum 31. Dezember 2008 angelegten Personenstandsbücher sowie die seit dem 1. Januar 1876 geführten Standesregister und standesamtlichen Nebenregister und die davor geführten Zivilstandsregister (Standesbücher). Für ihre Fortführung und Beweiskraft gelten die §§ 5, 16, 17, 27, 32 und 54 entsprechend, die Folgebeurkundungen sind von dem Standesbeamten zu unterschreiben.
(2) Für die Fortführung der Zweitbücher gilt § 4 Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass Hinweise nicht einzutragen sind.
(3) Für die Benutzung der Altregister und der dazu geführten Sammelakten gelten die §§ 61 bis 66 entsprechend.
(4) Für die Aufbewahrung und das Anbieten der Altregister, der Zweitbücher und der Sammelakten gegenüber den Archiven gilt § 7 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3 entsprechend.
(5) Einträge aus Altregistern werden elektronisch erfasst und fortgeführt, wenn
- 1.
- ein Anlass zur Fortführung des Registereintrags im Geburten-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister besteht,
- 2.
- die Ausstellung einer Personenstandsurkunde aus einem der in Nummer 1 genannten Register beantragt wird oder
- 3.
- durch eine automatisierte Datenabfrage Daten aus einem papiergebundenen Altregister nach Nummer 1 abgefragt werden.
Fachbeiträge • 1
- 1. Enkel pflichtteilsberechtigt!Eingeschränkter ZugriffTobias Goldkamp · www.goldkamp-erbrecht.de · 21. April 2017
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11612 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG)Bundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 2. 19/24226 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG)Bundestag Drucksachen · 11. November 2020
- 3. 20/3064 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 20/2294 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. August 2022
- 4. 20/3719 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/2294, 20/3064, 20/3369 Nr. 1.15 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 28. September 2022
- 5. 20/2294 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 20. Juni 2022