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1. Mai 2000
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1. Januar 2002
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1. Januar 2005
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1. April 2008
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26. Juli 2012
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1. Januar 2018
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12. Januar 2026
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(1) Der Vorsitzende entscheidet außerhalb der streitigen Verhandlung allein
- 1.
- bei Zurücknahme der Klage;
- 2.
- bei Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch;
- 3.
- bei Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs;
- 4.
- bei Säumnis einer Partei;
- 4a.
- über die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid als unzulässig;
- 5.
- bei Säumnis beider Parteien;
- 6.
- über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung;
- 7.
- über die örtliche Zuständigkeit;
- 8.
- über die Aussetzung und Anordnung des Ruhens des Verfahrens;
- 9.
- wenn nur noch über die Kosten zu entscheiden ist;
- 10.
- bei Entscheidungen über eine Berichtigung des Tatbestandes, soweit nicht eine Partei eine mündliche Verhandlung hierüber beantragt;
- 11.
- im Fall des § 11 Abs. 3 über die Zurückweisung des Bevollmächtigten oder die Untersagung der weiteren Vertretung.
(2) Der Vorsitzende kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 3 und 4a bis 10 eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. Dies gilt mit Zustimmung der Parteien auch in dem Fall des Absatzes 1 Nr. 2.
(3) Der Vorsitzende entscheidet ferner allein, wenn in der Verhandlung, die sich unmittelbar an die Güteverhandlung anschließt, eine das Verfahren beendende Entscheidung ergehen kann und die Parteien übereinstimmend eine Entscheidung durch den Vorsitzenden beantragen; der Antrag ist in das Protokoll aufzunehmen.
(4) Der Vorsitzende kann vor der streitigen Verhandlung einen Beweisbeschluß erlassen, soweit er anordnet
- 1.
- eine Beweisaufnahme durch den ersuchten Richter;
- 2.
- eine schriftliche Beantwortung der Beweisfrage nach § 377 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung;
- 3.
- die Einholung amtlicher Auskünfte;
- 4.
- eine Parteivernehmung;
- 5.
- die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.
Fachbeiträge • 35
- 1. § 55 Alleinentscheidung durch den VorsitzendenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Mai 2026
- 2. ArbeitsgerichtsprozessEingeschränkter Zugriffwww.sauerborn.de · 6. Oktober 2012
- 3. ArbeitsgerichtsprozessEingeschränkter Zugriffwww.sauerborn.de · 6. Oktober 2012
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- 5. Erstattung von Flugkosten nach Bewerbungsgespräch (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, AZ.: 2 Ca 2404/12)Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. ArbeitsgerichtsprozessEingeschränkter Zugriffwww.sauerborn.de · 6. Oktober 2012
- 7. Beweislast ArchivesEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jürgen Sauerborn · www.sauerborn.de · 29. Oktober 2012
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Öffentliche Quellen • 1
- 1. 18/12203 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/9416 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen RechtsverkehrsBundestag Drucksachen · 28. April 2017