Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Mai 2000
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1. Januar 2002
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26. Juli 2012
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1. Januar 2018
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19. Juli 2024
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12. Januar 2026
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(1) Die mündliche Verhandlung beginnt mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien (Güteverhandlung). Der Vorsitzende hat zu diesem Zweck das gesamte Streitverhältnis mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern. Zur Aufklärung des Sachverhalts kann er alle Handlungen vornehmen, die sofort erfolgen können. Eidliche Vernehmungen sind jedoch ausgeschlossen. Der Vorsitzende kann die Güteverhandlung mit Zustimmung der Parteien in einem weiteren Termin, der alsbald stattzufinden hat, fortsetzen. § 50a ist anzuwenden.
(2) Die Klage kann bis zum Stellen der Anträge ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden. In der Güteverhandlung erklärte gerichtliche Geständnisse nach § 288 der Zivilprozeßordnung haben nur dann bindende Wirkung, wenn sie zu Protokoll erklärt worden sind. § 39 Satz 1 und § 282 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung sind nicht anzuwenden.
(3) Das Ergebnis der Güteverhandlung, insbesondere der Abschluß eines Vergleichs, ist in das Protokoll aufzunehmen.
(4) Erscheint eine Partei in der Güteverhandlung nicht oder ist die Güteverhandlung erfolglos, schließt sich die weitere Verhandlung unmittelbar an oder es ist, falls der weiteren Verhandlung Hinderungsgründe entgegenstehen, Termin zur streitigen Verhandlung zu bestimmen; diese hat alsbald stattzufinden.
(5) Erscheinen oder verhandeln beide Parteien in der Güteverhandlung nicht, ist das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Auf Antrag einer Partei ist Termin zur streitigen Verhandlung zu bestimmen. Dieser Antrag kann nur innerhalb von sechs Monaten nach der Güteverhandlung gestellt werden. Nach Ablauf der Frist ist § 269 Abs. 3 bis 5 der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden.
(6) Der Vorsitzende kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie deren Fortsetzung vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.
Fachbeiträge • 122
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/19204 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18966 - Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Frank Magnitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/19017 - Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18672 - Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie sichern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Fabio De Masi, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18686 - Kurzarbeitergeld erhöhen - Kosten der Krise nicht einseitig Beschäftigten zumuten e) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18945 - Sozialen Schutz auch während der COVID-19-Pandemie umfassend gewährleisten f) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18704 - Kurzarbeitergeld Plus einführen g) zu dem Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18705 - Mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum sichern h) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Anja Hajduk, Filiz Polat, weiterer Abgeordneter und der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18939 - Allen wohnungslosen Menschen schnell und unbürokratisch helfenBundestag Drucksachen · 13. Mai 2020
- 2. 19/28399 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. April 2021
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- 4. 20/5652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der ArbeitsweltBundestag Drucksachen · 15. Februar 2023
- 5. 21/7311 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Juli 2026