(1) Für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird ein gemeinsamer Koordinierungsrahmen für die regionale Wirtschaftsförderung aufgestellt.
(2) Der gemeinsame Koordinierungsrahmen ist nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften für Beihilfen mit regionaler Zielsetzung der Europäischen Kommission auszugestalten. Er ist regelmäßig weiterzuentwickeln.
(3) Der gemeinsame Koordinierungsrahmen umfasst insbesondere:
- 1.
- die Festlegung der Fördergebiete nach § 1 Abs. 2 nach einem sachgerechten Bewertungsverfahren,
- 2.
- die förderfähigen Maßnahmen nach § 1 Abs. 1,
- 3.
- Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung,
- 4.
- die sachgerechte Verteilung der Bundesmittel auf die Länder,
- 5.
- Regelungen über die Mittelbereitstellung und Rückforderungen zwischen Bund und Ländern,
- 6.
- Berichtswesen, Evaluierung und statistische Auswertungen.
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 11/7501 - Unterrichtung: Neunzehnter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"Bundestag Drucksachen · 26. Juni 1990
- 2. 12/7175 - Unterrichtung: Dreiundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1994 bis 1997 (1998)Bundestag Drucksachen · 30. März 1994
- 3. 13/4291 - Unterrichtung: Fünfundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1996 bis 1999 (2000)Bundestag Drucksachen · 9. April 1996
- 4. 13/8228 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 13/7205, 13/7460 Nr. 3 - Sechsundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1997 bis 2000 (2001)Bundestag Drucksachen · 16. Juli 1997
- 5. 13/7205 - Unterrichtung: Sechsundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1997 bis 2000 (2001)Bundestag Drucksachen · 13. März 1997
- 6. 14/5600 - Unterrichtung: Dreißigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"Bundestag Drucksachen · 12. März 2001
- 7. 14/776 - Unterrichtung: Achtundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1999 bis 2002 (2003)Bundestag Drucksachen · 19. April 1999
- 8. 14/3250 - Unterrichtung: Neunundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 2000 bis 2003 (2004)Bundestag Drucksachen · 30. März 2000